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RECHT/927: Stärkung der Aktionärsrechte durch neue Kultur der Mitsprache


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. Mai 2019

Stärkung der Aktionärsrechte durch neue Kultur der Mitsprache

Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie im Deutschen Bundestag beraten


Am heutigen Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag in erster Lesung das zweite Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Den vorliegenden Gesetzesentwurf kommentieren die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Heribert Hirte wie folgt:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf, mit dem unser dualistisches System, mit Vorstand und Aufsichtsrat, der deutschen Aktiengesellschaft durch eine Kultur der Mitsprache modern ausgestaltet werden soll.

Mit Blick auf die großen, börsennotierten Unternehmen wird deutlich: Gesellschaftsrecht hat auch eine enorme gesellschaftspolitische Komponente. Deshalb möchten wir die Chancen nutzen, die uns die europäische Richtlinie einräumt.

Dieses Gesetz bietet zugleich die Gelegenheit, Gehaltsstrukturen von Vorständen in verantwortungsvoller Weise zu bestimmen und offensichtliche Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu beenden. Hier möchten wir dafür werben, mutiger zu sein. Wir sollten der Hauptversammlung mehr verbindliche Rechte einräumen.

Deshalb müssen wir prüfen, ob wir das Votum der Aktionäre insgesamt oder zumindest für den Fall der Herabsetzung der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Vergütung verbindlich ausgestalten. Das würde bedeuten, dass Vorstände künftig das verdienen, was sowohl der Aufsichtsrat einschließlich Arbeitnehmervertretern, als auch die Aktionäre für angemessen halten."


Heribert Hirte: "Durch konkrete Maßnahmen und neue Strukturen der Mitsprache stärken wir die Rolle der Aufsichtsräte und Aktionäre. Moderne Corporate Governance ist unser Leitgedanke - Langfristigkeit, Transparenz und Mitsprache sind nur in einem ausbalancierten System wirkungsmächtig. Diesen Weg gehen wir als Fraktion; als CDU/CSU-Fraktion lehnen wir willkürliche Verbote und symbolische Obergrenzen für die Vorstandsvergütung ab, sie wären schlicht wirkungslos.

Für uns als Parlament heißt es nun, den insgesamt gelungenen Gesetzesentwurf der Regierung in Detailpunkten zu verbessern. In diesem Sinne werden wir auch Ausnahmen von Offenlegungspflichten prüfen. Auch gilt es beispielsweise, sehr genau zu überlegen, ob die Schwellenwerte, von denen an Geschäfte mit nahestehenden Personen ("Related Party Transactions") einem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats unterliegen, ausreichend sind.

Mittelfristig wird man auch genauer zu erörtern haben, wie weit der Regelungsansatz des hergebrachten deutschen Konzernrechts durch die neuartigen europäischen und internationalen Regelungen überholt ist.

Des Weiteren benötigen Aktionäre belastbare Informationen über die Lage der Gesellschaft und die zu erwartende weitere Entwicklung. Daher wird auch weiter zu erörtern sein, wie ein schlüssiges Informationskonzept aussehen kann."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2019

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