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RECHT/931: Abmahnmissbrauch bei DSGVO-Verstößen einen Riegel vorschieben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Mai 2019

Abmahnmissbrauch bei DSGVO-Verstößen einen Riegel vorschieben

Kabinett beschließt Reform des Abmahnwesens


Das Bundeskabinett verabschiedet am morgigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei:

"Der Kabinettsbeschluss über das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist ein gutes Signal: Künftig soll verhindert werden, dass Wettbewerber ihre Konkurrenten wegen möglicherweise sogar nichtigster Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung kostenpflichtig abmahnen und unmittelbar Vertragsstrafen verhängen können. Damit kommt der Gesetzentwurf dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen nach, den diese zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs am 13. Juni 2018 gefasst hatten. Der Entwurf modernisiert in schonender Weise das bewährte Instrument der Abmahnung und trägt dazu bei, dass dieses in Zukunft nicht mehr missbräuchlich genutzt werden kann. Damit schützen wir kleine Unternehmen, Vereine und Ehrenamtliche und stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2019

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