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RECHT/953: Den Verbraucherschutz bei Verträgen weiter verbessern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. August 2019

Den Verbraucherschutz bei Verträgen weiter verbessern

Vorschläge der Bundesjustizministerin sind ein erster Schritt


Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz für faire Verbraucherverträge. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter für den Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke:

Winkelmeier-Becker: "Es ist ein gemeinsames Anliegen, den Verbraucherschutz bei Verträgen weiter zu verbessern. Wir wollen vermeiden, dass lange Laufzeiten für Verbraucher zur Kostenfalle werden können. Allerdings sind längere Laufzeiten häufig mit Preisvorteilen verbunden, die dann wegfallen dürften. Dass wir den Verbrauchern einen Gefallen tun, wenn wir Verträge mit Bindung über mehr als ein Jahr komplett ausschließen, kann deshalb nicht selbstverständlich vorausgesetzt werden. Zu unerlaubten telefonischen Werbeanrufen ist bereits eine Expertenanhörung im Deutschen Bundestag im September geplant. Hier werden wir sicherlich noch weitere Anregungen für die Beratungen im Bundestag bekommen."

Steineke: "Dort, wo es - wie zum Beispiel bei Fitness- oder Telefonverträgen - notwendig ist, unterstützen wir Verbesserungen für den Verbraucher. Wie das im Einzelnen ausgestaltet werden kann, ist zu prüfen. Mit dem geplanten Ausschluss von Abtretungsverboten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) greift die Ministerin endlich eine Unionsforderung auf, die wir schon im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir können uns insgesamt noch weitere Verbesserungen im zivilrechtlichen Verbraucherschutz vorstellen. Hierzu werden wir entsprechende Vorschläge einbringen."

Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es u.a.: "Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen" und "Mit Blick auf kleine 'Streuschäden' prüfen wir einen Ausschluss von Abtretungsverboten für Forderungen in AGB." Das Bundesjustizministerium hatte im Frühjahr 2019 in einem Eckpunktepapier gesetzgeberische Maßnahmen in diesen und noch weiteren Bereichen angekündigt.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2019

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