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SOZIALES/1518: Riester wird einfacher, Vermittlerkosten begrenzt, Produktinformationsblatt kommt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. Januar 2013

Riester wird einfacher, Vermittlerkosten begrenzt, Produktinformationsblatt für Verbraucher kommt

Verbraucherschutz ist grundlegender Baustein des Gesetzentwurfs



Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgeverbesserungsgesetz) beschlossen. Damit sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der privaten Altersvorsorge einfacher und kundenfreundlicher werden. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Mathias Middelberg:

"Grundlegender Baustein des Gesetzentwurfs ist der Verbraucherschutz. Wir wollen, um die verschiedenen Altersvorsorgeprodukte übersichtlich und vergleichbar zu machen, ein einheitliches, klar strukturiertes Produktinformationsblatt (PIB) einführen. Es soll alle wesentlichen Informationen wie etwa Leistungen, Garantien und Kosten enthalten. Dadurch wird der Wettbewerb unter den Anbietern verstärkt, vor allem aber der Vergleich der Produkte für die Verbraucher erleichtert. Die bisher zu hohen Vermittlerkosten werden dadurch sinken. Hinzu kommen konkrete Bestimmungen zur Deckelung der Kosten beim Wechsel des Anbieters. Ein zweijähriges Rücktrittsrecht bei fehlerhafter Information im Produktinformationsblatt bedeutet zudem eine gravierende Verbesserung der Verbraucherrechte.

Bei der Basisversorgung im Alter ("Rürup-Rente") wollen wir das steuerliche Abzugsvolumen von 20.000 Euro auf 24.000 Euro erhöhen. Gleichzeitig sollen Aufwendungen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit künftig besser steuerlich geltend gemacht werden können.

Auch die Altersvorsorge in Form von selbst genutztem Wohneigentum wollen wir stärken. Die Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital - mindestens 3.000 Euro - zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums soll künftig jederzeit möglich sein. Der altersgerechte Umbau von Wohnungen - ein wesentliches Anliegen der älteren Generation - wird in die Eigenheimrente einbezogen.

Seit zehn Jahren gibt es die staatliche Förderung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Zuletzt hatte es immer wieder Kritik an dem 2002 von Rot-Grün eingeführten Regelwerk gegeben. Es war an der Zeit, die steuerlichen Regelungen zu überarbeiten.

Insgesamt leisten wir mit diesem Gesetz wesentliche Schritte dahin, die private Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger, effizienter und damit auch attraktiver für die Sparer zu machen.

Der Bundesrat muss sich jetzt konstruktiv verhalten, damit diese Vorteile endlich beim Verbraucher ankommen."


Hintergrund:

Der Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP eingebracht. Vorgesehen sind rund 20 Maßnahmen, darunter:

• Das bisherige Abzugsvolumen für eine Basisversorgung im Alter wird von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben.

• Für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge wird ein standardisiertes anbieterübergreifendes Produktinformationsblatt eingeführt. Gestaltung und Inhalt werden gesetzlich vorgegeben.

• Bei fehlerhaftem Produktinformationsblatt steht dem Kunden ein zweijähriges Rücktrittsrecht zu.

• Beiträge zur Absicherung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit können im Rahmen des Abzugsvolumens der Basisrente geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass im Falle des Eintritts des Versicherungsfalls eine lebenslange Rente gezahlt wird, deren Höhe vom Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls abhängig gemacht werden kann.

• Wenn der Anleger den Anbieter seines Altersvorsorgevertrages wechselt, darf der neue Anbieter maximal 50 % des geförderten übertragenen Kapitals bei der Berechnung seiner Abschluss- und Vertriebskosten berücksichtigen. Außerdem darf der bisherige Anbieter höchstens Wechselkosten in Höhe von 150 Euro verlangen.

• Gefördertes Altersvorsorgevermögen kann jederzeit für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden (es müssen mindestens 3.000 Euro entnommen werden). Die bisherigen Einschränkungen (Entnahme muss entweder im zeitlich unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung / Herstellung der selbstgenutzten Wohnung erfolgen oder zur Entschuldung dieser Wohnung unmittelbar zu Beginn der Auszahlungsphase) werden aufgehoben.

• Die Eigenheimrente kann auch für Umbauaufwendungen in Anspruch genommen werden, die einem behindertengerechten bzw. barrierereduzierenden Umbau dienen. Voraussetzung ist, dass das für den Umbau entnommene Kapital mindestens 20.000 Euro beträgt und durch einen Sachverständigen bestätigt wurde, dass es sich um Umbaumaßnahmen im Sinne der DIN 18040-2 handelt oder wenn das baustrukturell nicht möglich ist, die Umbaumaßnahmen der Reduzierung von Barrieren dienen.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 31. Januar 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich am 1. März 2013 mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2013