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SOZIALES/1693: Ehe wird bei künstlicher Befruchtung zu Recht privilegiert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Dezember 2014

Ehe wird bei künstlicher Befruchtung zu Recht privilegiert

Wohl des Kindes steht im Vordergrund



Am heutigen Donnerstag debattiert der Bundestag darüber, ob auch unverheirateten und lesbischen Paaren die Finanzierung von künstlicher Befruchtung über die gesetzliche Krankenkasse sowie die Inanspruchnahme von Fremdsamenspenden offen stehen sollte. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Bei der Debatte um die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf Kofinanzierung der künstlichen Befruchtung darf eines nicht verloren gehen: Der Blick auf die Bedürfnisse des Kindes. Grundsätzlich steht sein Wohl im Fokus und nicht die Erfüllung eines individuellen Kindeswunsches. Es gibt keinen Anspruch auf Elternschaft - auch dann nicht, wenn der unerfüllte Wunsch Leid und Trauer auslöst. Wir müssen uns von dem Gedanken lösen, dass alles im Leben machbar ist.

Der gesetzliche Anspruch auf Bezahlung einer künstlichen Befruchtung ist zu Recht auf miteinander verheiratete Paare begrenzt. Nur in der Ehe existiert die gesetzliche Verpflichtung zur Verantwortungsübernahme. Sie ist die einzige Form, die Paaren einen Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt, Versorgungsausgleich und auf Erbschaft garantiert. Von dieser ökonomischen Sicherheit für beide Partner profitieren mittelbar auch die Kinder.

Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgerichts haben argumentiert, dass es im Interesse von Kindern sei, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Mit dem Institut der Ehe schützt und fördert der Staat die rechtliche Verbindlichkeit einer Partnerschaft. Dieser verfassungsrechtlich garantierte Schutzgedanke rechtfertigt die besonderen Privilegien, die Verheirateten zustehen.

Ebenso ist eine Fremdsamenspende bei IVF - für hetero- wie homosexuelle Paare - als Kassenleistung abzulehnen. Die Adoptionsforschung zeigt, dass eine Fremdsamenspende häufig mit erheblichen Problemen behaftet ist. So ist das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bei Samenspenden nicht ausreichend gesichert. Das Wohl des Kindes verlangt aber nach dieser Kenntnis.

In der gesamten Diskussion um künstliche Befruchtung dürfen die Risiken und emotionalen Folgewirkungen nicht verloren gehen: Denn die Methoden der künstlichen Befruchtung können angesichts ihrer Erfolgswahrscheinlichkeiten von ca. einem Achtel und den Risiken für Frau und Kind kein Allheilmittel sein."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2014


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