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SOZIALES/1761: Prostituiertenschutzgesetz kommt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 2. Februar 2016

Prostituiertenschutzgesetz kommt

Einigung mit der SPD erreicht


Am heutigen Dienstag konnten sich CDU/CSU und SPD beim Prostituiertenschutzgesetz in den grundsätzlichen Streitpunkten einigen. Dazu erklärt der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, die Verhandlungen zum Prostituiertenschutzgesetz wieder aufzunehmen und zu einer Einigung mit der SPD in den wesentlichen Streitpunkten zu kommen. Die große Koalition will, dass das Prostituiertenschutzgesetz jetzt zügig im Verfahren abgeschlossen wird und noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Deswegen ist die Einigung ein großer Erfolg, es geht uns um die Betroffenen.

Das Gesetz und die Regelungen sollen am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist zur Entlastung der kommunalen Behörden bereit, die Fristen für die Übergangsregelungen für bereits tätige Prostituierte und bestehende Prostitutionsstätten auf Ende 2017 zu legen. Dafür hat die SPD die inhaltliche Verschlankung des Gesetzes weitgehend zurückgenommen. So sind zum Beispiel das Anmeldeverfahren und die Regelungen für die Gesundheitsberatung wieder im alten vereinbarten Rhythmus. Es gilt im Wesentlichen der erste gemeinsam abgestimmte Entwurf, wir haben uns auf die wichtigen politischen Punkte geeinigt.

Angesichts der ausufernden Zustände im Rotlichtmilieu ist es wichtig, dass das Gesetz kommt, und dass es wirkt und keine Lücken offen lässt. Wir bekämpfen damit die Fremdbestimmung in der Prostitution und erschweren den Zuhältern, Menschenhändlern und Ausbeutern ihr Geschäft. Wir stärken die Rechte der Prostituierten und mehr noch ihren Schutz. Dieser Schutz vor Fremdbestimmung darf nicht relativiert oder eingeschränkt werden. Der Staat hat eine gesetzliche Verpflichtung, die wir jetzt auf den Weg bringen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2016

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