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UMWELT/718: Verbrauch von Einkaufstüten aus Kunststoff reduzieren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. März 2015

Verbrauch von Einkaufstüten aus Kunststoff reduzieren

EU-Richtlinie durch freiwillige Selbstverpflichtung des Handels umsetzen


Die EU hat die Richtlinie zur Minderung des Verbrauchs von Kunststoffen beschlossen. Hierzu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött und der zuständige Berichterstatter, Thomas Gebhart:

"Kunststofftüten sollen beim Einkauf künftig nicht mehr kostenlos abgegeben werden. Wir begrüßen es, dass die Kommission hier ein wichtiges abfallpolitisches Thema adressiert. Auch wenn die Tüten in Deutschland, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ein geringes Problem sind und die meisten Tüten hierzulande über funktionierende Recyclingsysteme umweltverträglich entsorgt werden, kann auch in Deutschland der Verbrauch weiter reduziert werden. Angesichts des erreichten Standes beim Verbrauch und beim Recycling von Kunststofftüten wäre ein Verbot der Kunststofftüte unverhältnismäßig. Sinnvoll ist dagegen eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels mit der der Einzelhandel zusagt, Tüten nur noch gegen ein Entgelt abzugeben. Das funktioniert bereits seit vielen Jahren problemlos im Lebensmitteleinzelhandel und hat zu einem bewussteren Tütengebrauch bei den Verbrauchern geführt. Um die EU-Richtlinie in Deutschland erfolgreich umzusetzen, fordern wir das Bundesumweltministerium dazu auf, Gespräche mit dem Handel über eine sinnvolle Ausweitung der freiwilligen Selbstverpflichtung auf Bereiche über den Lebensmittelhandel hinaus zu führen."


Hintergrund:

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen entscheiden, ob sie eine Bezahlpflicht bis 2018 einführen oder bestimmte Reduktionsziele anstreben. Der Verbrauch pro Kopf soll bis 2019 auf 90 und bis 2025 auf 40 Tüten verringert werden. Im Durchschnitt verbraucht jeder Deutsche gut 70 Tüten pro Jahr. Damit liegen wir deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 198 Tüten.

Die Richtlinie enthält Ausnahmeregelungen für sehr leichte Kunststofftüten, die beim Kauf von Obst, Fleisch oder Fisch verwendet werden. Aus hygienischen Gründen ist dies sinnvoll. Damit wird auch verhindert, dass für lose Lebensmittel neue Verpackungen entstehen.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2015

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