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VERKEHR/541: Rot-Grün will den Bürgern das Autofahren verleiden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Juni 2012

Rot-Grün will den Bürgern das Autofahren verleiden

Tempo 30 innerorts führt zu Schleichverkehr



Zu den Plänen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, im Falle einer rot-grünen Koalition auf Bundesebene die Straßenverkehrsordnung zu ändern und innerorts generell Tempo 30 einzuführen, erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gero Storjohann:

"Mit ihrer Drohung, Tempo 30 zur innerörtlichen Regelgeschwindigkeit zu machen, inszenieren sich SPD und Grüne in gewohnter Weise als Feinde des Pkw-Individualverkehrs. Rot-Grün will den Bürgerinnen und Bürgern das Autofahren 'aberziehen', indem der Verkehr bewusst verlangsamt und behindert wird. Im Gegensatz zu Rot-Grün wollen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mobilität ermöglichen und nicht verhindern. Wir begrüßen die Klarstellung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, dass so ein Unsinn mit ihm nicht zu machen ist.

Untersuchungen belegen, dass Verkehrsregeln von den Bürgerinnen und Bürgern dann besonders befolgt werden, wenn sie nachvollziehbar sind. Tempo 30 innerorts hingegen führt zu Schleichverkehr auf dem Weg zum Arbeitsplatz. Für diese willkürliche Verkehrsbehinderung gibt es von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine Zustimmung.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht für eine ausgewogene und nachvollziehbare Verkehrsgestaltung. Dort, wo es sinnvoll ist, werden bereits heute Tempo 30-Zonen ausgewiesen - so aus gutem Grund vor Schulen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen. Sicherheitsdefizite entstehen derzeit nicht durch die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, sondern durch Verkehrsteilnehmer, die diese Regeln brechen und schneller fahren. Es ist nicht nachvollziehbar, warum alle Verkehrsteilnehmer für das Fehlverhalten weniger Personen in Haftung genommen werden sollen. Wir sind dafür, die Kontrolldichte zu erhöhen, um insbesondere an Unfall- und Gefahrenschwerpunkten Geschwindigkeitsüberschreitungen zu unterbinden und gegebenenfalls zu ahnden. Dafür ist aber nicht der Bund, sondern sind die Länder und Gemeinden zuständig."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2012