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VERKEHR/648: Ausweitung der Lkw-Maut erhöht Einnahmen aus der Nutzerfinanzierung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Februar 2015

Ausweitung der Lkw-Maut erhöht Einnahmen aus der Nutzerfinanzierung

Weitere Bundesstraßen und mehr Lkw unterliegen der Mautpflicht


Der Deutschen Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut eingebracht. Hierzu erklären der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige Berichterstatter Oliver Wittke:

"Die stufenweise Ausweitung der Lkw-Maut ist ein wichtiger Baustein zur künftigen Finanzierung der Infrastruktur in Deutschland. Sie ist außerdem ein weiterer Schritt auf unserem Weg zu einem echten Systemwechsel. Ab 1. Juli 2015 wird die Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 km autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet und ab 1. Oktober 2015 gilt sie für Lkw ab 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts. Dadurch werden jährliche Mehreinnahmen von 380 Millionen Euro erwartet, die zweckgebunden in den Bundesfernstraßenbau zurückfließen werden. Ab Mitte 2018 wird die Lkw-Maut zudem auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag, um die Effizienz unseres Verkehrssystems zu erhalten und das Wirtschaftswachstum in Deutschland zu stärken.

Aufgrund der Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht wird das Spektrum mautpflichtiger Fahrzeuge mit unterschiedlichen Wegekosten deutlich größer. Geplant ist, die bisher bestehende Anzahl von zwei Achsklassen zum 1.10.2015 auf vier Achsklassen zu erhöhen, um diesen neuen Gegebenheiten gerecht zu werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Auswirkungen und mögliche Fehlanreize dieser Regelung im Gesetzgebungsverfahren prüfen. Dabei ist aber auch klar: Es darf nicht zu Mindereinnahmen für den Bund kommen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Belastung für Fahrzeuge mittelständischer Unternehmer ausgewogen im Verhältnis zu den übrigen Fahrzeugklassen bleibt. Schließlich muss die Regelung insgesamt rechtssicher sein."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2015

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