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WIRTSCHAFT/2253: Bayern setzt beim Breitbandausbau neue Maßstäbe für ländliche Räume


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. November 2012

Bayern setzt beim Breitbandausbau neue Maßstäbe für ländliche Räume

500 Millionen Euro stehen allein bis 2014 bereit



Die EU-Kommission hat am heutigen Dienstag die vom bayerischen Wirtschaftsministerium angemeldete Förderrichtlinie zum Ausbau von Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzen genehmigt. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

"Der CSU-geführte Freistaat setzt sich in Deutschland und Europa an die Spitze des Ausbaus breitbandiger Netze in der Fläche. Das ist ein großer Erfolg für die ländlichen Räume in Bayern. Mit der Genehmigung durch die EU-Kommission kann Bayern den Ausbau des schnellen Internets mit Bandbreiten von 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) und mehr mit Zuschüssen von bis zu 500.000 Euro pro Gemeinde unterstützen. Damit alle interessierten bayerischen Gemeinden von der Hochgeschwindigkeitsförderung profitieren können, steht allein bis 2014 ein Betrag von 500 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem neuen Programm werden neue Maßstäbe gesetzt. Bayern ist damit beispielgebend für alle anderen Flächenländer in Deutschland und zeigt den richtigen Weg zur Stärkung der Kommunen in den ländlichen Räumen."

Hintergrund:
Ziel des neuen Förderprogramms ist der Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation mit Übertragungsbandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload in von Gemeinden definierten Gewerbe- oder Kumulationsgebieten. Empfänger der Zuwendung sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern. Der Fördersatz für Räume mit besonderem Handlungsbedarf beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Fördersätze für die übrigen Regionen betragen 40, 50 oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, je nach Finanzkraft der Gemeinden. Der Förderhöchstbetrag je Gemeinde beläuft sich auf 500.000 Euro. Das Programm läuft bis 31. Dezember 2017. Die Richtlinie tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2012