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WIRTSCHAFT/2289: Novelle des Außenwirtschaftsrechts sorgt für klare Regeln und fairen Wettbewerb


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Februar 2013

Novelle des Außenwirtschaftsrechts sorgt für klare Regeln und fairen Wettbewerb

Moderner und klar formulierter Rechtsrahmen für die exportorientierte deutsche Wirtschaft



Die unionsgeführte Mehrheit hat am späten Donnerstagabend im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (AWG-Novelle) beschlossen. Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Außenwirtschaftspolitik, Erich G. Fritz:

"Mit der heute beschlossenen Novellierung des deutschen Außenwirtschaftsrechts liefert die christlich-liberale Koalition einen modernen und klar formulierten Rechtsrahmen für die exportorientierte deutsche Wirtschaft.

Mit der Novelle werden die bewährten Grundstrukturen des Außenwirtschaftsrechts beibehalten. Dazu zählt insbesondere der Grundsatz der Außenwirtschaftsfreiheit, der jedoch praxisfester gemacht wird. Bestehende Regelungen werden daher gestrafft und verständlicher formuliert. So wird bei den Straf- und Bußgeldbestimmungen künftig auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichtet und juristische Verfahren dadurch entsprechend erleichtert.

Im Bereich der sogenannten Dual-Use-Güter werden deutsche Sondervorschriften aufgehoben. Gemeint sind damit Exportgüter, die für zivile, gegebenenfalls aber auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können. Die aufgehobenen Bestimmungen sahen - in anderen EU-Ländern nicht geltende - zusätzliche Genehmigungserfordernisse für Dual-Use-Güter innerhalb der EU vor. Sie stammen aus einer Zeit, als es noch keine einheitlichen europäischen Regelungen gab. Die inzwischen eingeführte EG-Dual-Use-Verordnung sorgt nunmehr für die einheitliche und umfassende Kontrolle von Dual-Use-Gütern in allen EU-Mitgliedstaaten. Damit haben die deutschen Sondervorschriften ihre Bedeutung verloren. In der Vergangenheit verursachten diese einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen und damit einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Unternehmen.

Fahrlässige Verstöße gegen die Dual-Use-Meldevorschriften werden weiterhin als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Melden Unternehmen selbst entsprechende Verfahrensfehler, wird im Gegenzug auf ein Bußgeld verzichtet. Damit ist die AWG-Novelle unter dem Strich ein starkes Bekenntnis zum fairen Wettbewerb und politischer Verantwortung."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2013