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WIRTSCHAFT/2425: Geldbußen aus Kartellverfahren gehören in den Bundeshaushalt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Juli 2014

Geldbußen aus Kartellverfahren gehören in den Bundeshaushalt

SPD will Mittel offenbar zum Teil den Verbraucherzentralen zukommen lassen



Die SPD hegt offenbar Pläne, wonach die Gewinne aus den Kartellverfahren künftig zum Teil an die Verbraucherzentralen fließen sollen statt in den Bundeshaushalt. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Geldbußen, die Kartellgerichte verhängen, müssen in den Bundeshaushalt fließen. Es ist rechtlich gar nicht möglich, dass sie an einen Zweck gebunden werden. Daher kann man die Gelder auch nicht einfach den Verbraucherschutzorganisationen zukommen lassen, nur weil Verbraucher durch Preisabsprachen von Kartellen geschädigt werden. Folgt man der Argumentation der SPD, müsste man die Geldbußen, die z.B. gegen das 'Wurstkartell' verhängt wurden, den Konsumenten von Wurstwaren geben, oder die Strafsumme, die das 'Tankstellenkartell' zahlen musste, den Autofahrern.

Man muss sich fragen, warum die SPD das Geld lieber privaten Organisationen zukommen lassen will als - über den Bundeshaushalt - der Allgemeinheit. Die Verbraucherzentralen sind nämlich nicht gleichzusetzen mit den Verbrauchern, denn sie sprechen nicht für alle. Ihre Aufgabe ist die Beratung der Verbraucher, für die sie zu Recht Gelder aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die Zuschüsse haben wir in diesem Jahr bereits um 2,5 Millionen Euro erhöht.

Außerdem sind die Geldbußen aus den Kartellstrafen nicht planbar und schwanken beträchtlich in ihrem Umfang. Denn das Bundeskartellamt darf nicht nur da prüfen, wo das 'große Geld' winkt. Daher ist die Idee der SPD unausgegoren und lebensfremd."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2014