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WIRTSCHAFT/2539: Mehr Transparenz für Bankkunden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Januar 2016

Mehr Transparenz für Bankkunden

Rechtsanspruch auf Basiskonto für alle


Der Bundestag hat am heutigen Freitag das sog. Zahlungskontengesetz in erster Lesung beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Matthias Hauer:

"Der Gesetzentwurf ist es ein weiterer Baustein zur Stärkung der Verbraucherrechte im Finanzmarktbereich. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, mit denen der Kontowechsel von einer Bank zur anderen durch die Pflicht der übertragenden Bank, Informationen über Lastschriften, etc., an die empfangende Bank zu melden, erleichtert wird. Kunden können dann schnell und unkompliziert ihre Bank wechseln und sich z. B. für eine kostengünstigere Bank entscheiden. Um auch diese Entscheidung zu erleichtern, wird mit dem Gesetzentwurf die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kosten und von Entgelten für Girokonten - etwa über zertifizierte Vergleichswebsites - verbessert.

Darüber hinaus wird ein Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle eingeführt. Bislang gab es nur eine unverbindliche Selbstverpflichtung der Banken, ein Basiskonto zu gewähren. Einen Rechtsanspruch gab es hingegen nicht. Auch Menschen, die bisher kein Konto bekommen konnten, haben nun ein einklagbares Recht auf Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Wir stellen somit sicher, dass alle Menschen am modernen Zahlungsverkehr und damit am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben können."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2016

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