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WIRTSCHAFT/2542: Möglichkeiten der Verbraucherschlichtung nutzen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Januar 2016

Möglichkeiten der Verbraucherschlichtung nutzen

VW-Skandal nicht für Sammelklagen instrumentalisieren


Der Bundesjustizminister hat vorschnell Konsequenzen aus dem Abgas-Skandal bei VW gefordert. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Die vorgeschlagenen Sammelklagen aus dem amerikanischen Recht sind nicht einfach auf das deutsche Prozessrecht übertragbar. Der VW-Skandal darf nicht dazu führen, dass wir eine Klageindustrie und damit "amerikanische Verhältnisse" schaffen. Stattdessen wollen wir die bestehenden Möglichkeiten nutzen. Zum Beispiel die neu geschaffenen Instrumente der Verbraucherstreitbeilegung. VW kann aus sich heraus eine Schlichtungsstelle einrichten. Mit der Verabschiedung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes im Dezember 2015 besteht nun auch für Verbraucher die Möglichkeit, zu einer Auffangschlichtungsstelle zu gehen. Die Forderung des Justizministers Maas zielt ins Leere, sie ist durch die Koalition bereits erfüllt.

Wir wenden uns auch gegen den Vorschlag, die Aufgaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) teilweise an das Umweltbundesamt abzugeben. Es ist sinnvoller, dass das KBA in Zukunft umfassendere Tests durchführen kann. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Fahrzeugtests künftig auch auf der Straße stattfinden und die Prüfer den Zugriff auf die Motorsoftware erhalten.

Bevor Konsequenzen aus dem VW-Abgasskandal gezogen werden, sollten wir die Ergebnisse der Prüfaufträge aus dem Bericht der Bundesregierung abwarten. Für uns ist entscheidend, dass die Verbraucher am Ende nicht das Nachsehen haben und auf der Rechnung sitzen bleiben. Hier ist VW gefordert."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2016

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