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WIRTSCHAFT/2548: Verbraucher haben bei Vergabe der Netze oberste Priorität


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. Februar 2016

Verbraucher haben bei Vergabe der Netze oberste Priorität

Auch im regulierten Strom- und Gasmarkt braucht es fairen Wettbewerb


Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung verabschiedet. Dazu erklärt der Energiebeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Thomas Bareiß:

"Die Gesetzesnovelle ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Strom- und Gasnetzen. Durch mehr Transparenz und Rechtsklarheit wird ein fairer Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Netzbetreibern ermöglicht.

Für den Netzbetrieb gilt weiter: Der Verbraucher kommt zuerst. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit stehen bei der Netzvergabe an erster Stelle. Oberstes Ziel bleibt eine effiziente und sichere Versorgung der Kunden mit Energie. Nur wenn die unterschiedlichen Akteure zueinander in einen Wettbewerb um die beste Qualität und den besten Preis der Versorgung treten, kommt dies dem Verbraucher zugute.

Im Gesetzgebungsverfahren werden wir das Gesetz im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb und die Gewährleistung von Rechtssicherheit genau prüfen. Denn Wettbewerb fördert Professionalisierung und Effizienz, die wir dringend zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende brauchen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2016

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