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WIRTSCHAFT/2584: Kosten für Glasfaserausbau werden deutlich gesenkt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. Juli 2016

Kosten für Glasfaserausbau werden deutlich gesenkt

Gute Voraussetzungen für Gigabit-Netze


Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (sog. DigiNetzG) beschließen. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur, Ulrich Lange, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, Thomas Jarzombek:

Ulrich Lange: "Clevere Telekommunikationsanbieter können jetzt deutlich Ausbaukosten sparen und damit zukünftig mehr Bürger per Glasfaser an das Internet anschließen. Dazu erhalten die Telekommunikationsanbieter einen Rechtsanspruch darauf, beispielsweise bestehende Strom- oder Abwassernetze zum Breitbandausbau mit zu nutzen. So werden die Kosten für das Verlegen der Leitungen reduziert. Außerdem sollen zukünftig beim Neubau von Mehrfamilienhäusern und größeren Wohneinheiten verpflichtend Leerrohre mitverlegt werden. Damit können beim späteren Anschluss des Hauses gleich Glasfaserleitungen bis in die Wohnung verlegt werden. Bei Einfamilienhäusern bleibt dieses weiterhin freiwillig. Schließlich wird auf dem Land bei einsam gelegenen Häusern in Ausnahmefällen die oberirdische Verlegung von Glasfaserleitungen erleichtert, um hier schneller zu pragmatischen Lösungen zu kommen."

Thomas Jarzombek: "Mit dem Gesetz vereinfachen wir außerdem den Ausbau von zukünftigen Mobilfunknetzen. Dazu können jetzt Laternen oder Ampeln als Standorte für Mobilfunksender mitgenutzt werden. Das senkt die Ausbaukosten für hochmoderne, engmaschige 5G-Netze und schafft eine gute Basis für innovative Anwendungen wie das automatisierte Fahren. Für den zügigeren Glasfaserausbau in großen Wohnungseinheiten kann mit den neuen Regelungen der Telekommunikationsanbieter gegenüber dem Gebäudeeigentümer einfacher den Ausbau bis zur Wohnung seines Endkunden durchsetzen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2016

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