Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. November 2016
Neuregelung im Baugesetzbuch schafft Rechtssicherheit bei Ferienwohnungen
Wichtiges Signal für die Branche
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Neuregelung des Städtebaurechts verabschiedet. Darin enthalten ist u.a. eine gesetzliche Festschreibung von Ferienwohnungen. Hierzu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Daniela Ludwig:
"Das neue Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Genehmigung und den Bau von Ferienwohnungen. Deutschland verfügt über ca. 300.000 Ferienwohnungen. Der Umsatz der Branche beträgt acht Milliarden Euro pro Jahr. Mit dem neuen § 13a BauGB erhalten Ferienwohnungen erstmals einen eigenen Regelungstatbestand im Baugesetzbuch. Aufgrund unterschiedlicher Gerichtsurteile über die Zulässigkeit von Ferienwohnungen, insbesondere in Wohngebieten, bestand lange Unsicherheit bei Genehmigungsbehörden und Investoren. Mit der rechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen als nicht störender Gewerbebetrieb bzw. als kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes soll diese Unsicherheit beseitigt werden. Die Neuregelung ist ein gutes Signal für die Branche. In sechs deutschen Kommunen wird derzeit im Rahmen eines Planspieles die praktische Umsetzbarkeit der Regelung getestet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Ergebnisse des Planspiels auswerten und in das anstehende Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Hintergrund:
Ferienwohnungen existieren derzeit sowohl im Geltungsbereich von
Bebauungsplänen als auch im nicht beplanten Innenbereich. Die
Bauämter standen aufgrund sich widersprechender Urteile des
Oberverwaltungsgerichts Greifswald (vom 19. Februar 2014,AZ 3 L
212/12) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vom 18. September
2014, AZ 1 KN 123/12) vor erheblichen Rechtsanwendungsproblemen im
Zusammenhang mit der Genehmigung von Ferienhäusern und
Ferienwohnungen sowie bei der Bauplanung.
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2016
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