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WIRTSCHAFT/2688: Verfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook ist zu begrüßen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. Dezember 2017

Verfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook ist zu begrüßen

Marktbeherrschende Stellung Facebooks bietet Gefahr für Missbrauch


Das Bundeskartellamt kommt seinen Aufsichtspflichten nach und führt ein Verwaltungsverfahren gegen Facebook, um zu untersuchen, welche Verpflichtungen für Facebook aus seiner Marktmacht entstehen. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Etwa 30 Millionen Deutsche nutzen Facebook. Das ist ein Erfolg für das Unternehmen, führt aber auch dazu, dass es mittlerweile eine marktbeherrschende Stellung bei den allgemeinen sozialen Netzwerken erreicht hat. Für solche Unternehmen gelten nach dem Wettbewerbsrecht strenge Verpflichtungen, damit Mitbewerber und Kunden nicht benachteiligt werden. Es ist daher zu begrüßen, dass das Bundeskartellamt ein Prüfverfahren dazu eingeleitet hat, ob Facebook seine Marktmacht missbraucht. Das Prüfverfahren ist ergebnisoffen und bezieht sich zunächst nur auf die Frage, ob Facebook missbräuchlich Daten aus Drittquellen, also außerhalb von Facebook, sammelt und unzulässig mit den Daten der Facebook-Accounts verknüpft.

Kritisch ist zunächst einmal, dass die Nutzer der umfassenden Datensammlung und Verknüpfung durch Facebook nicht widersprechen und wegen der marktbeherrschenden Stellung auch nicht auf alternative Angebote ausweichen können. Facebook bekommt nun vom Bundeskartellamt die Möglichkeit, sich zu den Verdachtsmomenten zu äußern und sie gegebenenfalls zu widerlegen, bzw. sein Geschäftsmodell so zu ändern, dass es kartellrechtlichen Anforderungen genügt. Das Unternehmen sollte das als Chance begreifen und diese nutzen."

Hintergrund: Datenschutz wird nicht nur von den Datenschutzbehörden sichergestellt, sondern ist bei marktbeherrschenden Unternehmen auch vom Bundeskartellamt in seine Prüfungen mit einzubeziehen. Das Bundeskartellamt untersucht nun auf Basis von § 19 Abs. 1 GWB in Verbindung mit der geltenden Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und im Vorgriff auf die ab Mai 2018 geltende neue Datenschutzgrundverordnung, ob Facebook hier den Anforderungen an ein marktbeherrschendes Unternehmen genügt. Besonders kritisch sieht die Behörde, dass Facebook auch Daten außerhalb seines Dienstes sammelt und mit den Nutzerdaten des Dienstes verknüpft. So ist es für die Facebook-Nutzer zum Beispiel nicht möglich, der Datensammlung und Verknüpfung bei den Tochterunternehmen Whatsapp und Instagram zu widersprechen. Darüber hinaus hat Facebook auch Schnittstellen bei vielen anderen, unabhängigen Onlinediensten, deren Daten dann ebenfalls mit dem Facebook-Account verknüpft werden. Dies ist für die Nutzer nicht nur unvermeidbar, sondern häufig auch überraschend und nicht erkenntlich. Weitere Informationen zu den Untersuchungen des Bundeskartellamts finden sich auf der Homepage der Behörde.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2017

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