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WIRTSCHAFT/2879: Gute Nachrichten für die Tourismusbranche


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Dezember 2019

Gute Nachrichten für die Tourismusbranche

Reiseunternehmen werden bei der Anmietung von Hotelzimmern nicht mehr mit der Gewerbesteuer belastet


Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 25. Juli 2019 entschieden, dass Zahlungen eines Reiseveranstalters im Rahmen der Organisation von Pauschalreisen für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewerbesteuergesetz unterliegen. Nunmehr hat die Finanzverwaltung angekündigt, dieses Urteil im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. Hierzu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:

"Es ist zu begrüßen, dass die langerwartete Entlastung für die Reiseunternehmen auch in der Praxis umgesetzt wird. Durch die allgemeine Anwendung des Urteils durch die Finanzverwaltung werden Reiseunternehmen nicht mehr mit der Gewerbesteuer bei der Anmietung von Hotelzimmern belastet.

Wir haben uns von Anfang an dafür stark gemacht, dass die Anmietungen von Hotelzimmern durch Reiseveranstalter nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Diese extensive Auslegung des Hinzurechnungstatbestands durch die Finanzverwaltung war nicht Wille des Gesetzgebers. Wir verbinden mit der Veröffentlichung auch die Forderung, dass diese Grundsätze in allen offenen Fällen angewandt werden und somit endlich Rechtssicherheit bei diesem seit Jahren strittigen Thema geschaffen wird."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2019

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