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ARBEIT/1404: Mindestlohn - Ausnahmen dürfen nicht die Regel werden


DIE LINKE - Presseerklärung vom 1. Juli 2014

Mindestlohn: Ausnahmen dürfen nicht die Regel werden



Zur Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt im Monat Juni erklärt der Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, Matthias Höhn:

Im Juni 2014 waren offiziell 2,833 Millionen Menschen ohne Arbeit, saisonale Effekte waren schwächer als üblich. Wetter und Jahreszeiten sind neben den statistischen Tricks offensichtlich das, was die Zahl der Arbeitslosen beeinflusst. Ganz ohne statistische Schminke, so hat DIE LINKE auch in diesem Monat nachgerechnet, waren im Juni 3,7 Millionen Menschen arbeitslos.

Wenn in dieser Woche der Bundestag über den gesetzlichen Mindestlohn abstimmt, wird er mit einer Menge Ausnahmen kommen: Neben Praktikanten, Menschen unter 18, Zeitungsboten sind auch Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausgenommen. Gerade diese Gruppe wird besonders häufig mit Niedriglöhnen abgespeist - und gerade sie soll beim Mindestlohn außen vor bleiben. Bei einer unverändert hohen Sockelarbeitslosigkeit betrifft dies eine Million Menschen - Menschen, die eher den Schutz des Gesetzgebers vor Niedriglöhnen bräuchten.

Ohnehin ist der geplante Mindestlohn bei der Anzahl der Ausnahmen und Übergangsregelungen bestenfalls noch als gesetzlich, nicht aber als flächendeckend zu bezeichnen. Mit 8,50 Euro liegt er zudem unterhalb der Grenze, die vor Altersarmut schützt. Die Zahl der von den Ausnahmen Betroffenen summiert sich auf etwa 3 Millionen - so kann der Mindestlohn á la Große Koalition auch die gewünschten Effekte für die Binnenkonjunktur kaum leisten.

Um ein menschenwürdiges Leben ohne Angst vor Armut im Alter zu gewährleisten, um Impulse für die Binnenwirtschaft zu setzen, die zu neuen existenzsichernden Arbeitsplätzen führen, braucht es einen Mindestlohn von 10 Euro ohne Ausnahmen - dafür kämpft DIE LINKE.

Berlin, 1. Juli 2014

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 1. Juli 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2014