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ARBEIT/1417: Anti-Stress-Verordnung - Gesetzgeber muss Mindeststandards vorgeben


DIE LINKE - Presseerklärung vom 26. August 2014

Anti-Stress-Verordnung: Gesetzgeber muss Mindeststandards vorgeben



Im kommenden Jahr möchte Arbeitsministerin Andrea Nahles Kriterien für eine Anti-Stress-Verordnung vorlegen. Dazu erklärt die Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping:

Zu lange wurden die negativen Folgen für Beschäftigte, die die moderne Arbeitswelt und der technische Fortschritt bei der Kommunikation mit sich bringen, von Wirtschaft und Politik nicht ausreichend zur Kenntnis genommen. Prekäre Arbeitsverhältnisse und die Sorge um den Arbeitsplatz auf der einen Seite, permanente Erreichbarkeit und Überarbeitung auf der anderen, haben massive Auswirkungen auf die Gesundheit.

Stressbedingte Krankheiten, wie Burn-Out, belasten zuallererst die Betroffenen selbst, aber auch Krankenkassen und andere soziale Sicherungssysteme.

Die Ankündigung von Arbeitsministerin Nahles, Kriterien für eine Anti-Stress-Verordnung vorzulegen, ist daher ausdrücklich zu befürworten. Erwerbstätige müssen das Recht auf Nichterreichbarkeit, das Recht auf E-Mail-freien Urlaub und das Recht auf Entschleunigung haben. DIE LINKE schlägt vor, die Mitbestimmung bei Arbeitszeiten und Zielvereinbarungen zu stärken, und eine wirksame Anti-Stress-Verordnung schnell anzugehen.

Allerdings lehren ähnliche Diskussionen, dass man mit Freiwilligkeit nicht weit kommt: Längst nicht überall - schon gar nicht im Osten - gelten gewerkschaftlich ausgehandelte Tarifverträge und zu viele Unternehmen ignorieren die Ernsthaftigkeit des Problems nach wie vor.

Deshalb ist es dringend notwendig, dass der Gesetzgeber flächendeckende, allgemeingültige Mindeststandards regelt und vorgibt. Wenn Unternehmen darüber hinausgehende Regelungen treffen wollen, wäre das zu begrüßen.

Berlin, 26. August 2014

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 26. August 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2014