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ARBEIT/1747: Offener und inklusiver Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen


DIE LINKE - Presseerklärung vom 1. Dezember 2017

Offener und inklusiver Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen


Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, erklären die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping, und die Inklusionsbeauftragte der Partei DIE LINKE, Margit Glasow:

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember ist jedes Jahr erneut Anlass, auf die besondere und oft schwierige Situation dieser Menschen aufmerksam zu machen. Denn auch acht Jahre, nachdem Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert hat, ist die Lebenslage für viele prekär. Zu viele sind weiterhin von Teilhabe ausgeschlossen.

Das zeigt sich sehr deutlich an der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen. Die Arbeitslosenquote ist mit 13,4 % immer noch doppelt so hoch, wie die von Menschen ohne Behinderungen. Sie suchen im Durchschnitt drei Monate länger eine Arbeit, als Menschen ohne Behinderungen. Von allen erwerbslosen Menschen mit Behinderungen, sucht fast die Hälfte länger als ein Jahr nach einem Job.

Der größte Teil von Menschen mit Lernschwierigkeiten, arbeitet auf dem zweiten Arbeitsmarkt (77 %), vor allem in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Sie arbeiten für ein monatliches Arbeitsentgelt von durchschnittlich 180 Euro.

Statt Menschen mit Behinderungen einzustellen, zahlen die meisten Betriebe lieber die Ausgleichsabgabe. Und das, obwohl drei Viertel der Unternehmen, die inklusiv beschäftigen, keine Leistungsunterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen erkennen können.

Gesetzlich sind Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jedoch dazu verpflichtet, einen Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, genauer gesagt 5 % der Beschäftigten sollten Menschen mit Schwerbehinderung sein. Statt der geforderten 5 % stellen jedoch lediglich 4,7 % der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen ein. Dabei unterscheiden sich Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst (mehr als 5 %) und privaten Unternehmen signifikant. Insgesamt 60 Prozent aller Arbeitgeber bleiben unterhalb der gesetzlichen 5 %.

Teilhabe am Arbeitsleben ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Mit der Unterzeichnung der UN-BRK hat Deutschland sich verpflichtet, allen Menschen einen Zugang zu einem offenen und inklusiven Arbeitsmarkt zu gewähren.

DIE LINKE steht deshalb für ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm, das dem Grundsatz folgt: So wenig Sonderarbeitswelten wie nötig, so regulär wie möglich. Dieses Rahmenprogramm muss im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK festgeschrieben werden. Die Absenkung der Beschäftigungsquote auf 5 % muss dabei als eine konkrete Forderung sofort zurückgenommen und in einem ersten Schritt wieder auf 6 % angehoben werden.

Die Ausgleichsabgabe muss so deutlich angehoben werden, dass sich mehr Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ergeben, statt die Beschäftigungspflicht zu umgehen. Die Mittel dürfen dabei nur für die Schaffung und Sicherung inklusiver Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt werden und nicht für institutionelle Förderung.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 1. Dezember 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2017

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