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ARBEIT/1897: Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerentsendegesetz bietet keinen ausreichenden Schutz gegen grenzübergreifendes Lohndumping


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 12. Februar 2020

Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerentsendegesetz bietet keinen ausreichenden Schutz gegen grenzübergreifendes Lohndumping


"Den vollmundigen Ankündigungen, grenzübergreifendes Lohndumping entschieden zurückzudrängen, will die Bundesregierung offenkundig keine Taten folgen lassen. Arbeitsminister Hubertus Heil ist im Begriff, eine riesige Chance zu verpassen, das Tarifvertragssystem in Deutschland zu stabilisieren. Wenn die Große Koalition ihren Gesetzentwurf nicht noch einmal grundsätzlich überarbeitet, bleiben der rücksichtslosen Ausbeutung entsandter Beschäftigter weiter Tür und Tor geöffnet", kritisiert Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Entsenderichtlinie in deutsches Recht. Meiser weiter:

"Noch im Sommer 2019 versprach Bundesarbeitsminister Heil, er wolle die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Lohndumping künftig verhindert werde. Der heute beschlossene Gesetzentwurf bleibt jedoch weit hinter dem europarechtlich Möglichen zurück. Das Ziel des europäischen Gesetzgebers, die Anwendung von Tarifverträgen auf entsandte Beschäftigte deutlich zu erweitern, wird so verfehlt. So ist im Entwurf der Bundesregierung die Anwendung von regionalen allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen erst bei Entsendungen von länger als zwölf beziehungsweise 18 Monaten vorgesehen, obwohl diese Entsendungen nur einen kleinen Teil aller Entsendungen ausmachen. Stattdessen sollen nach dem Willen der Bundesregierung zunächst nur bundesweit allgemeinverbindliche Tarifverträge Anwendung finden, welche im deutschen Tarifvertragssystem eher die Ausnahme denn die Regel darstellen.

Der Entwurf muss daher jetzt im Gesetzgebungsverfahren kräftig nachgebessert werden. Es ist dringend geboten, dass künftig alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge auch für kurzzeitig nach Deutschland entsandte Beschäftigte gelten. Die Einhaltung dieser Regeln muss zudem von den zuständigen Behörden konsequent kontrolliert werden, Tarifverträge müssen deutlich leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Arbeitsminister Heil bleibt in der Pflicht, den Grundsatz 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort' ausnahmslos für entsandte und einheimische Beschäftigte sicherzustellen. Aus dieser werden wir ihn nicht entlassen."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 12. Februar 2020
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2020

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