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GESUNDHEIT/854: Versorgungsstärkungsgesetz wird seinem Anspruch nicht gerecht


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 4. März 2015

Harald Weinberg, Birgit Wöllert: Versorgungsstärkungsgesetz wird seinem Anspruch nicht gerecht


"Das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) wird seinem eigenen Anspruch, eine 'bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung' sicherzustellen, nicht gerecht", erklärt Birgit Wöllert, für die Fraktion DIE LINKE Obfrau im Gesundheitsausschuss. Wöllert weiter:

"Entscheidende Ursachen für die überdurchschnittliche Versorgung auf der einen Seite und Mangel an medizinischer Versorgung auf der anderen Seite werden mit dem VSG nicht bearbeitet. Ferner muss der Zusammenhang zwischen der Sozialstruktur der Bevölkerung und der Anzahl der regional in der ambulanten Versorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte beachtet werden. Wo viele Privatversicherte leben, gibt es auch eine große Anzahl von Ärztinnen und Ärzten. In eher strukturschwachen Regionen mit einer oft ärmeren Bevölkerung wird die ambulante Gesundheitsversorgung dagegen immer mehr ausgedünnt."

Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: "Zu den wichtigsten Stellschrauben einer bedarfsgerechten Versorgung gehört daher die Abschaffung der privaten Krankenversicherung als Vollversicherung. Darüber hinaus benötigen wir eine tiefgreifende Weiterentwicklung der Bedarfsplanung und der Versorgungssteuerung, die Stärkung der Allgemeinmedizin und eine tatsächliche Integration von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen. In unseren beiden Anträgen zum Versorgungsstärkungsgesetz greifen wir diese Probleme auf."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 4. März 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2015

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