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MEDIEN/098: Berichterstattung über Ermittlungsverfahren gegen Gysi - Auch dieser Versuch wird scheitern


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 10. Februar 2013

Auch dieser Versuch wird scheitern



Zur Berichterstattung der "Welt" über ein Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Hamburg nach einer Anzeige gegen Gregor Gysi eingeleitet hat, erklärt der Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim:

1. Regelmäßig vor einer Bundestagswahl findet eine solche Kampagne gegen Gregor Gysi und DIE LINKE statt. Dies zeigt zwar das Ziel der Autoren der 'Welt', geht aber an der Wahrheit genauso vorbei wie bei allen derartigen früheren Kampagnen.

2. In der 'Welt' werden wieder viele verschiedene Sachverhalte zusammen gemischt, die zum Teil mit dem laufenden Ermittlungsverfahren nichts zu tun haben.

3. Gregor Gysi führte wegen des Films 'Die Akte Gysi' des NDR ein Gerichtsverfahren durch, da er sich die dort enthaltenen Stasi-Vorwürfe nicht bieten lassen wollte. Nach Hinweisen des Gerichts musste der NDR einlenken und sich zur Unterlassung bereit erklären. In diesem Verfahren gab es auch eine eidesstaatliche Versicherung von Gregor Gysi. Da jemand Anzeige wegen des Verdachts einer falschen eidesstaatlichen Versicherung erstattet hat, muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen den Vorwurf in einem Ermittlungsverfahren prüfen. Das ist nichts Sensationelles. Schon einmal hat die Staatsanwaltschaft Hamburg bei einer ähnlichen Anzeige gegen eine ähnliche eidesstattliche Versicherung ein Ermittlungsverfahren gegen Gregor Gysi eingeleitet und es dann gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil seine eidesstaatliche Versicherung der Wahrheit entsprach. Ebenso wenig sensationell ist das Verhalten des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages. Gysis Immunität musste gar nicht aufgehoben werden, weil der Deutsche Bundestag zu Beginn jeder Legislaturperiode beschließt, sie für alle Abgeordneten für den Fall eines Ermittlungsverfahrens aufzuheben. Die Immunität hätte wieder hergestellt werden können, was aber in solchen Fällen durch den Immunitätsausschuss bei keiner und keinem geschieht.

4. Es ist völlig abwegig, dass Gregor Gysi die Behauptung unterstellt wird, niemals einen Kontakt zu Staatssicherheitsleuten gehabt zu haben. Die Staatssicherheit hatte ein eigenes Untersuchungsorgan wie die Polizei. Und die Kontakte, die ein Verteidiger zur Polizei hatte, musste er selbstverständlich im Interesse seiner Mandanten auch zu diesem Untersuchungsorgan herstellen. Ferner hat Gregor Gysi mehrfach betont, dass in den 70er Jahren ein angeblicher Staatsanwalt mit ihm über den Sinn des Verfahrens gegen Rudolf Bahro sprach. Er meldete sich dann nicht wieder und nach der Wende stellte sich heraus, dass er ein Offizier der Staatssicherheit war, der prüfen wollte, ob Gregor Gysi als IM geeignet sei. Allerdings stellte die Staatssicherheit zu Recht fest, dass Gregor Gysi dafür völlig ungeeignet war. Außerdem hat Gregor Gysi schon in seinem Interview mit der Frankfurter Rundschau vom 6.6.2008 darauf hingewiesen, dass Vertreter der Berliner Staatssicherheit zu ihm kamen, als er Vorsitzender des Berliner Rechtsanwaltskollegiums geworden war, um einen offiziellen Kontakt herzustellen. Gregor Gysi führte ein Gespräch und hat dabei offensichtlich auch von seinem bereits gegebenen Interview mit dem 'Spiegel' erzählt. Wenn man den Vermerk liest, wird einem klar, dass er gegenüber den Staatssicherheits-Vertretern das Gespräch mit dem Spiegel-Korrespondenten nutzte, um eine große Zahl von Mängeln in der Rechtsstaatlichkeit der DDR zu Protokoll zu geben. Wer das liest, denkt typisch Gysi, nur ein Vorwurf ist daraus beim besten Willen nicht zu konstruieren. Weitere diesbezügliche Gespräche lehnte Gregor Gysi übrigens ab und verwies an seinen Stellvertreter. Diese Kontakte sind auch in den Stellungnahmen von Gregor Gysi beim Immunitätsausschuss in der Drucksache 13/10893 und in zahlreichen Schriftsätzen seiner Rechtsanwälte an Gerichte nachzulesen.

Auch die Behauptung, dass Gysi bisher deshalb erfolgreich Prozesse führte, weil die Gerichte 'die Beweiskraft von Stasiunterlagen wiederholt niedrig eingeschätzt haben', ist falsch. Es gibt eindeutige Unterlagen der Staatssicherheit, die belegen, dass schon der Versuch einer Werbung von Gregor Gysi als IM der Staatssicherheit von dieser abgelehnt und stattdessen gegen ihn eine umfassend begründete operative Personenkontrolle eingeleitet wurde. Es ist u.a. 'Die Welt', die diesen eindeutigen Dokumenten eine 'niedrige Beweiskraft' zumisst. Nur die Staatssicherheit hatte keinen Grund, sich diesbezüglich selbst zu belügen.

5. Was Gregor Gysi immer bestritten hat und auch künftig bestreiten wird, ist der Vorwurf, dass er inoffiziell mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet habe. Noch dreister ist der Vorwurf, dass er dies zum Nachteil seiner Mandanten oder auch anderer Personen getan hätte. Genau diese Behauptung hatte aber der NDR aufgestellt, genau dagegen richtete sich die eidesstattliche Versicherung von Gregor Gysi, die vollständig wahr ist. Und nur weil die Behauptung des NDR aussichtslos und falsch war, hat er sie zurückgezogen und sich zur Unterlassung verpflichtet.

Gregor Gysi muss sich nach einem Ski-Unfall am Montag einer Operation an der Schulter unterziehen und kann deshalb in der nächsten Woche keine Termine wahrnehmen.

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 10. Februar 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2013