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RECHT/387: Karlsruhe hält Regierung erneut den Spiegel der Verfassungswidrigkeit vor


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 29. August 2012

Karlsruhe hält Regierung erneut den Spiegel der Verfassungswidrigkeit vor



"Erneut erweist sich die Bundesregierung als der eigentliche Integrationsverweigerer. Menschen mit humanitärem Aufenthaltsrecht wurden sehenden Auges in verfassungswidriger Weise vom Erziehungs- und Elterngeld ausgeschlossen. Der Verfassungsbruch wurde trotz der Kritik meiner Fraktion an der Regierungsvorlage billigend in Kauf genommen, mit dem Effekt weiterer gesellschaftlicher Ausgrenzung von Ausländern", kommentiert Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dagdelen weiter:

"Zum wiederholten Mal muss das Bundesverfassungsgericht grundgesetzwidrige Gesetze der Bundesregierung kassieren, die Migrantinnen und Migranten betreffen - zuletzt beim Asylbewerberleistungsgesetz, nun beim Eltern- und Erziehungsgeld.

Sage niemand, die Regierung hätte es nicht wissen können. DIE LINKE im Bundestag hatte in einem Entschließungsantrag im Oktober 2006 bei der Verabschiedung der nun als verfassungswidrig gebrandmarkten Regelung auf genau diese Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Nachzulesen auf Bundestagsdrucksache 16/3030 und im Plenarprotokoll 16/57, S. 5596.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2004 ein vergleichbares Urteil gefällt, das nur zu übertragen gewesen wäre. Der Regierung ging es jedoch - wie so oft im Umgang mit Flüchtlingen bzw. Migrantinnen und Migranten - nicht um die Wahrung der Verfassung, sondern um Kostenreduzierung auf deren Rücken. Diese Entrechtung, dieses Vorenthalten von Leistungen kommen einer gezielten Ausgrenzung gleich. Die Bundesregierung muss den verfassungswidrigen Zustand sofort beheben."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 29. August 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2012