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RECHT/527: Der Generalstaatsanwalt darf die Auslieferung Puigdemonts nicht bewilligen


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 12. Juli 2018

Der Generalstaatsanwalt darf die Auslieferung Puigdemonts nicht bewilligen


"Der Fall Puigdemont war und ist nach wie vor politisch motiviert und kann auch nur politisch gelöst werden. Die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein ist in ihrer Konsequenz falsch. Die deutsche Justiz darf nicht Handlanger des spanischen Staates werden", erklärt Zaklin Nastic, menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein zur Auslieferung Puigdemonts. Nastic weiter:

"Der Generalstaatsanwalt muss und kann die Auslieferung verweigern, denn das OLG hat auch richtigerweise entschieden, dass eine Auslieferung wegen Rebellion unzulässig ist. Das Zuhilfeziehen steuer- und finanzrechtlicher Straftatbestände läuft leer, da diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Separatismusbestrebungen stehen.

Eine Auslieferung Carles Puigdemonts würde die Stimmung anheizen. Vielmehr muss es eine politische Lösung geben, die auf europäischer Ebene verhandelt wird. Dafür sollte die Bundesregierung ihre Kraft und ihre Bestrebungen einsetzen. Und letztlich stellt sich im vorliegenden Fall doch die Frage: Warum wird ein demokratisch gewählter Politiker in Deutschland festgenommen? Ist das europäische Rechtsstaatlichkeit?"

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 12. Juli 2018
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2018

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