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RECHT/541: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Wahlrechtsausschlüssen ist befreiend


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 21. Februar 2019

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Wahlrechtsausschlüssen ist befreiend


"DIE LINKE begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zu den Wahlrechtsausschlüssen von Menschen mit Behinderungen - es ist ein befreiender Beschluss", erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Fraktion DIE LINKE. Pellmann weiter:

"Gestern lehnten SPD und CDU/CSU die Gesetzentwürfe von DIE LINKE und Grünen zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse noch ab, weil sich die Koalitionäre nicht auf eine eigene Initiative einigen konnten. Der SPD ist der Koalitionsfrieden wichtiger als die Wahlbeteiligung von knapp 85.000 betroffenen Menschen. Unseren Hinweis auf das Verfahren beim BVerfG haben sie ignoriert. Mit der heute veröffentlichten Entscheidung des BVerfG kommt Klarheit in diese Frage. Die Fraktionen der Großen Koalition haben aber bereits in der kommenden Sitzungswoche die Möglichkeit, das Urteil des BVerfG in Recht umzusetzen. Dazu fordere ich die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU ausdrücklich auf: Setzen Sie ihren Beschluss aus dem Koalitionsvertrag endlich um und stimmen unserem Vorschlag zu."

Hintergrundinfo: Heute hat das BVerfG die Entscheidung zu den pauschalen Wahlrechtsausschlüssen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen veröffentlicht. Im Beschluss vom 29. Januar 2019 wurden die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten betreute Personen gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG als verfassungswidrig eingestuft.

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 21. Februar 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2019

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