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RECHT/604: Paragraph 219a endlich streichen


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 12. Dezember 2019

219a endlich streichen


"Alles auf Anfang: Die erneute Verurteilung von Kristina Hänel war angesichts der Gesetzeslage zu erwarten. Das macht es nicht weniger bitter. Vor zwei Jahren hat sich mit dem ersten Prozess gegen die Gießener Ärztin eine Bewegung gegen den Paragraphen 219a entwickelt, die fast seine Streichung erreicht hat. Gescheitert ist dieses Ziel letztlich an der SPD, der die GroKo wichtiger war als eine konsequente Haltung für Frauenrechte. Ihre Reform des 219a war einzig und allein dazu da, einen Deckel auf den Konflikt zu packen", erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 219a Strafgesetzbuch. Möhring weiter:

"Es war absehbar, dass es mit der Neuregelung keine Rechtssicherheit geben wird. Alle Befürchtungen haben sich bewahrheitet, das zeigt nicht nur der heutige Déjà-vu-Prozess gegen Hänel, sondern auch das Urteil gegen die Berliner Frauenärztin Bettina Gaber, das vor Kurzem bestätigt wurde.

219a muss gestrichen werden. Das war vor zwei Jahren die einzig richtige Forderung und das ist sie heute. Das sollte die SPD mal mit in ihre Nachverhandlungen mit der Union aufnehmen. Meine Solidarität und Hochachtung für die Ausdauer und Beharrlichkeit, mit der Kristina Hänel diesen Kampf weiter kämpft."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 12. Dezember 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2019

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