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RECHT/613: Bundesregierung beschreitet bei der Bekämpfung von Hasskriminalität falsche Wege


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 19. Februar 2020

Bundesregierung beschreitet bei der Bekämpfung von Hasskriminalität falsche Wege


"Das heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist ein bedrohlicher Schritt in Richtung einer Privatisierung der Rechtdurchsetzung und eine massive Gefahr für den Datenschutz. Das Gesetz aus dem Hause von Justizministerin Christine Lambrecht verfolgt bei der Bekämpfung gesellschaftlicher Missstände einen zutiefst autoritären Ansatz. Anstatt die Gründe für den gesellschaftlichen Rechtsruck und die mit ihm einhergehende Verrohung der öffentlichen Debatte durch Demokratieförderprogramme und klare Abgrenzung gegen Rechts zu bekämpfen, bedient sich die Ministerin des wenig erfolgsversprechenden Mittels der Verschärfung des Strafrechts", erklärt Niema Movassat, verfassungspolitischer Sprecher und Obmann der Fraktion DIE LINKE im Rechtsausschuss, anlässlich der Beschlussfassung des Bundeskabinetts über einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Movassat weiter:

"Es ist völlig richtig, dass wir einen entschiedenen Kampf gegen Rechtsextremismus, Hass und Hetze brauchen - sowohl im Internet als auch auf der Straße. Die Bundesregierung und namentlich Ministerin Lambrecht setzt hierbei aber auf das falsche Pferd. Dass eine Verschärfung von Straftatbeständen gesellschaftliche Probleme in Luft auflösen wird, ist eine empirisch nicht belegte Illusion. Das Strafrecht wird mit dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf als wenig effektives Mittel für politischen Aktionismus verwendet. Das Justizministerium sollte lieber daraufhin wirken, dass bestehende Gesetze tatsächlich angewandt werden. Hierzu müssen in jedem Bundesland Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, Ermittler vernünftig geschult und die Kapazitäten im Bereich der IT-Forensik ausgebaut werden.

Hinsichtlich der IT-Sicherheit ist das Gesetz fatal. Die beschlossene Passwort-Herausgabepflicht gefährdet die Datensicherheit und den Datenschutz. Im schlimmsten Fall führt sie dazu, dass Passwörter in Zukunft weniger sicher gespeichert werden. Die neue Zentralstelle beim Bundeskriminalamt wird zu einer regelrechten Datenkrake. Dass IP-Adressen automatisch übersandt werden sollen, führt zu einer Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gehört grundlegend überarbeitet und nicht ausgeweitet."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 19. Februar 2020
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2020

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