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SOZIALES/1745: Solidarische Mindestrente statt Zuschuss- und Kombi-Murks


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 22. März 2012

Solidarische Mindestrente statt Zuschuss- und Kombi-Murks


"Mit Armutsbekämpfung geschweige denn Armutsvermeidung hat dieses Rentenpaket nichts zu tun. Profitieren wird davon in erster Linie die Versicherungswirtschaft, denn mit der Zuschuss-Rente und der Regelung für Selbständige wird die private Altersvorsorge de facto zur Pflicht. Ministerin von der Leyen wird damit zur Cheflobbyistin für Allianz und Co.", kritisiert Matthias W. Birkwald die heute von Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegten Vorschläge zur Bekämpfung von Altersarmut. "Wer Altersarmut vermeiden will, muss für gute Löhne und gute Arbeit sorgen und eine Solidarische Mindestrente in Höhe von 900 Euro einführen." Der rentenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Je größer das Risiko einer Person ist, im Alter arm zu sein, desto weniger greifen die Instrumente des Lebensleistungsanerkennungsgesetzes. Das zentrale Problem sind die Voraussetzungen in Form von nachzuweisenden Versicherungs- und Pflichtbeitragsjahren sowie privater Altersvorsorge, die für die Zuschuss-Rente erfüllt sein müssen. Die Anforderungen dafür sind so hoch, dass Frauen, Arbeitslose und Menschen mit Erwerbsminderung - also die am meisten von Altersarmut bedrohten Gruppen - praktisch keine Chance haben, einen Zuschuss zur Rente zu erhalten.

Frauen, die 2010 in Rente gingen, konnten durchschnittlich 32,6 Versicherungsjahre nachweisen. Um in den Genuss einer Zuschuss-Rente zu kommen, sind aber mindestens 40, ab dem Jahr 2023 sogar 45 Versicherungsjahre erforderlich. Arbeitslosigkeit ist zwar einer der größten Risikofaktoren, doch für Hartz IV-Betroffene werden keine Beiträge mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Für Erwerbslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, werden zwar Pflichtbeiträge eingezahlt. Sie werden aber auf die 30, ab 2035 dann 35 Pflichtbeitragsjahre, nicht angerechnet, die erforderlich sind, um eine Zuschussrente zu erhalten. Erwerbsgeminderte gehen durchschnittlich im Alter von 50,4 Jahren in Rente, müssten also vom 20. Lebensahr an durchgängig einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sein, um die Voraussetzung für die Zuschussrente zu erfüllen. Wer studiert hat oder zwischenzeitlich erwerbslos war, geht in der Regel leer aus."


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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 22. März 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2012