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SOZIALES/1808: Verfahren zum Betreuungsgeld missachtet Oppositionsrechte


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 29. Juni 2012

Verfahren zum Betreuungsgeld missachtet Oppositionsrechte



In einer gemeinsamen Presseerklärung erklären die Obleute der Oppositionsfraktionen im Familienausschuss Jörn Wunderlich (DIE LINKE), Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen) und Caren Marks (SPD) anlässlich der Beschlussfassung im Familienausschusszur Durchführung einer Anhörung zum Betreuungsgeld:

"In der heutigen Sondersitzung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition mit ihrer Mehrheit einen Anhörungstermin für das umstrittene Betreuungsgeld durchgedrückt, der faktisch für eine Oppositionsfraktion die Teilnahme ausschließt. Von der Opposition vorgeschlagene alternative Termine, an denen alle Fraktionen hätten teilnehmen können, wurden ignoriert. Damit werden im Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld zum wiederholten Male Rechte der Opposition missachtet und das Anrecht des gesamten Parlaments auf eine sachkundige und ordnungsgemäße Beratung untergraben.

Die öffentliche Anhörung soll nun am 14. September in der Haushaltswoche stattfinden, was völlig unüblich ist. Für ein solches Verfahren liegen weder sachliche noch zeitliche Gründe vor. Das Gebaren der Regierungskoalition zeigt, dass es vor allem darum geht, Kritik am Betreuungsgeld in der Opposition und in den eigenen Reihen durch ein rigides Verfahren und eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes zu überrollen.

Die Oppositionsfraktionen des Familienausschusses haben gegen die Beschneidung der Rechte der Opposition im Parlament und gegen den Zeitpunkt der Anhörung zum Betreuungsgeld protestiert. Wir lehnen ein Beratungsverfahren ab, das die Anwesenheit eines wesentlichen Teils der Fachabgeordneten von der öffentlichen Anhörung ausschließt."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 29. Juni 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2012