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SOZIALES/2178: Bundesregierung setzt Urteil des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3 nicht um


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 17. März 2015

Katja Kipping, Katrin Werner: Skandalöser Umgang der Bundesregierung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3


Die Bundesregierung weigert sich, das Urteil des Bundessozialgerichts anzuerkennen, welches feststellt, dass nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erwachsene Leistungsberechtigte, die nicht in einer Partnerschaft im Haushalt mit weiteren Erwachsenen leben, in der Regel Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 und nicht nach der um ein Fünftel geringeren Regelbedarfsstufe 3 erhalten sollen. Dazu erklären die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Kipping, und die behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katrin Werner:

"Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung sich bis heute weigert, das Urteil des Bundessozialgerichts umzusetzen. Somit werden die Betroffenen, darunter auch Menschen mit Behinderungen, weiterhin um ihnen zustehende Leistungen betrogen. Wir fordern die Bundesregierung und die zuständige Bundesministerin Andrea Nahles auf, schnellstens das Urteil des Bundessozialgerichts vollumfänglich umzusetzen und damit rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten. Dafür werden wir auch parlamentarisch aktiv werden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 17. März 2015
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
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Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2015

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