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SOZIALES/2196: Abschaffung der verfassungswidrigen Hartz IV-Sanktionen - Grundrechte kürzt man nicht


DIE LINKE - Presseerklärung vom 28. Mai 2015

Abschaffung der verfassungswidrigen Hartz IV-Sanktionen - Grundrechte kürzt man nicht!


Das Sozialgericht Gotha hält die Hartz IV-Sanktionen für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Dazu erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Wir freuen uns über die Entscheidung des Sozialgerichts Gotha. DIE LINKE hat schon lange darauf hingewiesen: Grundrechte kürzt man nicht! Das Grundrecht auf eine gesicherte Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist unantastbar. Ich bin froh darüber, dass diese menschenunwürdige Behandlung der Hartz IV-Beziehenden endlich auf den Prüfstand kommt.

Die LINKE hält die Sanktionen für juristisch und politisch falsch. Der ohnehin zu niedrig angesetzte Hartz IV-Regelsatz kann um zehn, dreißig oder sechzig Prozent gekürzt und sogar ganz gestrichen werden.

DIE LINKE fordert die sofortige Abschaffung der Sanktionen und tritt dafür ein, Hartz IV durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung zu ersetzen, die eine menschenwürdige Existenz und gesellschaftliche Teilhabe sichert. Das muss drin sein!

Berlin, 28.5.2015

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 28. Mai 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2015

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