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SOZIALES/2380: 50 Jahre UN-Sozialpakt - Soziale Menschenrechte in Deutschland umsetzen


DIE LINKE - Presseerklärung vom 15. Dezember 2016

50 Jahre UN-Sozialpakt: Soziale Menschenrechte in Deutschland umsetzen!


"Die im UN-Sozialpakt verankerten Sozialen Menschenrechte sind auch Teil der deutschen Rechtsordnung geworden. Sie können jedoch nicht als Grundrechte mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. Deshalb werden sie in der Bundesrepublik nicht in dem gleichen Masse gewährleistet wie bürgerliche und politische Rechte, welche im Grundgesetz verankert sind", erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE, anlässlich des 50. Jahrestages der Verabschiedung des UN-Sozialpaktes. Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, fordert: "Es ist Zeit für eine Verfassungsänderung, die die aus den Menschenrechtsverträgen resultierenden sozialen Grundrechte als Grundrechte festschreiben."

Der UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gehört zu den wichtigsten Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. Am 16. Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung einstimmig verabschiedet und im Jahr 1976 in Kraft getreten garantiert der UN-Pakt in völkerrechtlich verbindlicher Form die grundlegenden Sozialen Menschenrechten. Dazu erklären Katja Kipping und Azize Tank:

"Die ungleiche Behandlung der Menschenrechte muss endlich beendet werden. Sie ist weder mit der Völkerrechtsentwicklung noch mit dem erreichten sozialen Standards der Bundesrepublik vereinbar.

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag erarbeitet daher einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Menschenrechte ins Grundgesetz. Soziale Menschenrechte werden in der Bundesrepublik vielfach missachtet. Löhne und Sozialleistungen reichen häufig nicht aus, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Selbst in einem der reichsten Länder der Welt ist nahezu jedes fünfte Kind von Armut bedroht oder arm. Der UN-Sozialausschuss übt seit Jahren Kritik an der Bundesrepublik, insbesondere im Hinblick auf die frühe Aufteilung der Kinder durch das dreigliedrige Schulsystem und den mangelnden Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Gesundheitssystem für Asylsuchende.

Die Bundesregierung muss auch endlich das Fakultativabkommen zum UN-Sozialpakt unterzeichnen und dem Bundestag zur ratifizieren vorlegen. Dann könnten Bürgerinnen und Bürger, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges die Verletzung von Sozialen Menschenrechten von einem internationalen UN-Gremium prüft lassen. Bislang haben 21 Staaten das Individualbeschwerdeverfahren des UN-Sozialpaktes ratifiziert. Deutschland gehört nicht dazu. Das 50. Jubiläum des UN-Sozialpaktes wäre ein gutes Datum zur Unterzeichnung."

Berlin, 15. Dezember 2016

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 15. Dezember 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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