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VERKEHR/280: Stuttgart 21 - Endlich Reißleine ziehen


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 10. Dezember 2012

Stuttgart 21: Endlich Reißleine ziehen



"Die Kostenexplosion des umstrittenen Bahnprojektes 'Stuttgart 21' ist keine Überraschung: Aktenvermerke aus dem Jahr 2009 zeigen, dass bereits die Landesregierung unter Ministerpräsident Günther Oettinger von Gesamtkosten in Höhe von mindestens 4,9 Milliarden Euro, wahrscheinlicher 6,5 Milliarden Euro ausging", so Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich der heutigen Pressekonferenz von BUND und VCD, auf der nochmals deutlich wurde, dass bei Fortsetzung des Baus das Geld für dringend notwendige Ausbauten und Instandhaltungen sowie andere umwelt- und verkehrspolitisch sinnvollere Projekte fehlen werde. So soll das Projekt nach aktuellen Schätzungen statt der bisher 4,5 Milliarden Euro zwischen 6 und 10 Milliarden Euro kosten. Leidig weiter:

"Zweifellos sind diese Kostensteigerungen ausreichend Anlass, die Reißleine zu ziehen. Es war schließlich Bahnchef Rüdiger Grube, der die Obergrenze von 4,5 Milliarden Euro als 'Sollbruchstelle' bezeichnete.

Es gibt jedoch genügend Gründe zu der Befürchtung, dass die Bundesregierung und der Bahnvorstand auch im Fall Stuttgart 21 ihre Betonpolitik fortsetzen werden. Ein Scheitern des Projekts vor der Bundestagswahl wäre eine schwere Niederlage, auch für die Kanzlerin.

Deshalb müssen jetzt die Grünen zeigen, was ihre Sprüche gegen Stuttgart 21 wert sind. Vier verkehrspolitische Schlüsselpositionen werden von grünen Projektgegnern besetzt: vom Ministerpräsidenten und Verkehrsministers im Land über den Oberbürgermeister von Stuttgart bis zum Vorsitzenden des Bundestags-Verkehrsausschusses. In diesen Funktionen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, S21 zu stoppen und damit die Vergeudung von Milliarden Euro an Steuergeldern zu verhindern.

Man muss dabei sogar 'nur' auf Einhaltung der Gesetze pochen: So ist seit wenigen Tagen aktenkundig, dass auch nach Auffassung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und des Verwaltungsgerichts Mannheim S21 einen Rückbau von Bahnhofskapazitäten darstellt (siehe Planfeststellungsbeschluss S. 204 und VGH-Urteil vom 6.4.2006). Der unterirdische Durchgangsbahnhof soll "allenfalls ungefähr 32 Züge (pro Stunde) bewältigen" können (Staatsanwaltschaft Stuttgart 1 Js 94142/10). Im bestehenden Kopfbahnhof werden bereits heute mehr Züge pro Stunde bewältigt, und der Kopfbahnhof hat Kapazitäten, noch deutlich mehr zu bewältigen.

Nach § 11 AEG muss "eine mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität einer Strecke" beim Eisenbahnbundesamt beantragt - und dort genehmigt - werden. Einen solchen Antrag gibt es nicht. Damit aber ist S21 ein Schwarzbau."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 10. Dezember 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2012