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EUROPA/956: Regierung droht bei ESM-Vorbehalt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu unterlaufen


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 26. September 2012

Bundesregierung droht bei ESM-Vorbehalt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu unterlaufen



"Es besteht die dringende Gefahr, dass die Bundesregierung den ESM-Vertrag ratifiziert, ohne die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gefordert, dass die grundgesetzkonforme Auslegung des ESM-Vertrags 'völkerrechtlich sichergestellt' werden muss", erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, anlässlich der Pressemeldungen zum Vorgehen der Bundesregierung bezüglich des ESM-Vertrages. Neskovic weiter:

"Der sicherste Weg, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen, wären Nachverhandlungen, um den Vertrag ausdrücklich zu ergänzen (Vertragsänderung).

Wenigstens ist aber ein 'völkerrechtlicher Vorbehalt' zu verlangen, der von allen Vertragsstaaten angenommen wird. Eine 'interpretative Erklärung' genügt den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts keinesfalls. Eine solche Erklärung ist nicht verbindlich. Der EuGH könnte den Vertrag auch anders interpretieren.

Eine Vorbehaltserklärung nach der Wiener Vertragsrechtskonvention bedürfte in diesem Fall der Zustimmung des Bundestags. Denn sie würde sich wesentlich auf den Vertragsinhalt auswirken. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll damit der gesamte ESM-Vertrag stehen oder fallen. Der Bundespräsident wäre gut beraten, den Ratifizierungsvorgang bis zu einer Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 26. September 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2012