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FINANZEN/1463: Schlag ins Gesicht der Bausparkunden


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 21. Februar 2017

Schlag ins Gesicht der Bausparkunden


"Das Urteil des BGH ist ein Schlag ins Gesicht für alle Bausparer. Es wäre überfällig gewesen, dass Bausparkassen mit ihren verbraucherschädigenden Kündigungen in die Schranken verwiesen werden. Schließlich haben diese vor wenigen Jahren noch mit Bausparverträgen als sicherer Geldanlage um die Kundengunst gebuhlt. Schade, dass das BGH die Vertragstreue der Bausparkassen gegenüber den Verbrauchern nicht besonders hoch gewichtet", kommentiert Susanna Karawanskij, Mitglied im Finanzausschuss für die Fraktion DIE LINKE, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Bausparkassen seit zehn Jahren zuteilungsreife Verträge einseitig kündigen dürfen. Karin Binder, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, sagt: "Das Urteil ist ein Rückschlag für den Verbraucherschutz. Bausparkassen haben den Sparern gezielt Kündigungsgründe vorgetäuscht, um Kasse zu machen. Es kann nicht sein, dass die absurde Null-Zins-Politik allein auf dem Rücken der kleinen Leute ausgetragen wird."

Susanna Karawanskij weiter: "Die Bausparkassen verspielen sich durch Kündigungen und Gebührensteigerungen immer mehr Vertrauen. Es zeigt sich jetzt auch, dass die Bundesregierung Ende 2015 bei der Neufassung des Bausparkassengesetzes unsauber gearbeitet hat. Die Maßnahmen, die die Ertragslage der Bausparkassen stärken sollten, verpufften. Seit Anfang 2017 dürfen Bausparkassen fünf Prozent der Zuteilungsmasse in Aktien, also riskanter, anlegen. Dies wird das Blatt aber auch nicht mehr wenden. Verbraucher sind mit dem Urteil wieder mal die Leidtragenden. Ähnlich wie die klassischen Lebensversicherungen sollten die Bausparkassen besser ihr Geschäftsmodell überdenken und verbraucherfreundlicher gestalten."

Karin Binder weiter: "Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher künftig wirksam gegen die Abzocke von Bausparkassen, Banken und Versicherungen wehren können, fordert DIE LINKE gesetzliche Regelungen für Gruppenklagen. Es darf nicht sein, dass bei rund 250.000 fragwürdigen Kündigungen von Bausparverträgen jeder Betroffene einzeln vor Gericht ziehen muss, um Recht zu bekommen. Wir wollen zudem finanziell besser ausgestattete Verbraucherschutzverbände und eine eigenständige Verbraucherschutzbehörde mit starken Durchsetzungsbefugnissen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 21. Februar 2017
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2017

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