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GESUNDHEIT/1032: Minister Spahn weitet Raum für Profitinteressen in der Gesundheitsversorgung aus


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 23. Juli 2018

Minister Spahn weitet Raum für Profitinteressen in der Gesundheitsversorgung aus


"Vor allem der Versichertenstatus ist entscheidend dafür, welche Behandlung Patientinnen und Patienten  in Arztpraxen erhalten und wie lange sie auf einen Termin warten müssen. Das ist eine Folge der unterschiedlichen Vergütung für die Behandlung von privat und gesetzlich Versicherten. Eine Ausweitung der offenen Sprechstunden - wie in Gesundheitsminister Spahns Versorgungsgesetz vorgesehen - wird an der Schlechterstellung von 90 Prozent der Versicherten deshalb nur scheinbar etwas ändern. Die strukturelle Fehlausrichtung der Gesundheitsversorgung an finanziellen Anreizen wird dadurch nicht beseitigt", erklärt Achim Kessler, Sprecher für Gesundheitsökonomie und Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Gesundheit. Kessler weiter:

"Zusätzliches Geld für die Behandlung von gesetzlich Versicherten zur Verfügung zu stellen, ohne das bestehende Vergütungssystem zu überarbeiten, reicht nicht aus: Denn dadurch wird nicht verhindert, dass wegen der besseren Vergütung für die Behandlung der lukrativen Privatpatienten die Versorgung von gesetzlich Versicherten unattraktiv ist.

Die Profitlogik in der medizinischen Versorgung muss grundsätzlich durch die Orientierung am Wohl der Patientinnen und Patienten ersetzt werden. Stattdessen weitet Minister Spahn die Räume für Profitinteressen sogar noch aus. Insbesondere die von den Kassenärzten geforderte Entbudgetierung bei der Behandlung von neuen Patienten würde zu Verhältnissen führen, wie wir sie aus dem Fallpauschalensystem der Krankenhäuser kennen.

Die Abschaffung der privaten Krankenversicherung und die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung, wie sie DIE LINKE fordert, würden hingegen an den bestehenden Ungerechtigkeiten grundlegend etwas ändern."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 23. Juli 2018
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2018

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