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GESUNDHEIT/1163: Private Investoren aus der ambulanten Gesundheitsversorgung raushalten


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 4. März 2020

Private Investoren aus der ambulanten Gesundheitsversorgung raushalten


"Auch die Bundesärztekammer kritisiert, dass ökonomische Parameter einer guten Patientenversorgung und Arbeitsbedingungen entgegenstehen. Die ambulante Versorgung darf keine Sekunde länger dem Geschäftsinteresse von gewinnorientierten Private-Equity-Heuschrecken überlassen werden. Der wachsende Einfluss von Private-Equity-Gesellschaften und ihre Ausrichtung auf Gewinnmaximierung stehen im Widerspruch zu einem demokratischen, solidarisch finanzierten Gesundheitssystem", erklärt Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit zum Antrag "Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen" (BT-Drucksache Nr. 19/14372). Kessler weiter:

"Das Geschäftsmodell von Private Equity sieht vor, Unternehmen im Gesundheitssektor zu kaufen und nach einer Zeitspanne von wenigen Jahren mit größtmöglichem Gewinn wieder zu verkaufen. Davon betroffen sind neben Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) vor allem Pflegeheime, Reha-Einrichtungen und Krankenhäuser. Private-Equity-Gesellschaften sitzen häufig in Steueroasen. Durch ihre Aktivitäten verschieben sich die Eigentums- und Besitzverhältnisse in der ambulanten Gesundheitsversorgung immer mehr zu Ungunsten von Patientinnen und Patienten und Beschäftigten. Die Öffentlichkeit bekommt von diesem Prozess, seiner Brisanz und seiner rasanten Geschwindigkeit so gut wie nichts mit.

DIE LINKE will in einem ersten Schritt ein öffentlich zugängliches Register für alle medizinischen Versorgungszentren in Deutschland mit Meldepflicht über Trägerstrukturen, Beschäftigtenzahlen und ausgeschütteten Gewinnen. Unterstützt werden unsere Forderungen von Gewerkschaften, Sozialverbänden und großen Teilen der Ärzteschaft."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 4. März 2020
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2020

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