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SICHERHEIT/1808: Übung ist Armutszeugnis für öffentliche Sicherheit und Katastrophenschutz


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 9. März 2017

Übung ist Armutszeugnis für öffentliche Sicherheit und
Katastrophenschutz


"Für die Bekämpfung von Kriminalität gibt es die Polizei, für die Versorgung von Verletzten die Feuerwehr und Krankenhäuser, für Hilfe bei Katastrophen das Technische Hilfswerk und andere öffentlich geförderte Hilfsorganisationen. Diese Institutionen personell und materiell gut aufzustellen wäre verantwortungsvolle Politik, die sich nicht nur bei Terrorlagen, sondern auf den Alltag der Bevölkerung positiv auswirken würde", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur gemeinsamen Übung von Polizei und Bundeswehr. Korte weiter:

"Der gefährliche Balanceakt am Rande des Verfassungsbruchs, den Innenminister de Maizière und Verteidigungsministerin von der Leyen in den vergangenen Tagen einstudiert haben, macht deutlich: Bundesinnenminister de Maizière hält die in seinem Verantwortungsbereich liegende öffentliche Sicherheit und den ebenfalls von ihm verantworteten Katastrophenschutz in der Bundesrepublik offenbar für so schlecht, dass er Hilfe von der Bundeswehr benötigt. Die beiden CDU-Minister haben drei Tage lang demonstriert, dass sie eher dazu bereit sind, die Verfassung aufs Letzte auszudehnen, als dringend notwendige Investitionen in die von der Bundesregierung heruntergewirtschaftete öffentliche Sicherheit und Infrastruktur zu tätigen.

Dem Schutz der Bevölkerung ist mit der Flickschusterei von Innenminister de Maizière und Verteidigungsministerin von der Leyen nicht gedient. Wir brauchen keine Soldaten im Inland, sondern eine gut aufgestellte Polizei, gut finanzierte öffentliche Krankenhäuser und Feuerwehren in den Kommunen und ein funktionierendes THW."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 9. März 2017
Deutscher Bundestag
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Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2017

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