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WIRTSCHAFT/1727: Freihandelsabkommen CETA - Gabriel muss bei Nein zu Investorenklagen bleiben


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 12. November 2014

Klaus Ernst: CETA: Gabriel muss bei Nein zu Investorenklagen bleiben



"Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel darf von seinem Nein zu Investor-Staat-Klagerechten nicht abrücken. Andernfalls riskiert er milliardenschwere Konzernklagen, macht sich absolut unglaubwürdig und brüskiert seine Partei, die erst im September klare Haltelinien für CETA und TTIP verabschiedet hat", kommentiert Klaus Ernst Gabriels Einknicken bei Investitionsschutzabkommen im Rahmen des Freihandelsabkommens CETA. Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Der Sinn von Haltelinien ist, dass sie dem politischen Spielraum klare Grenzen setzen, die respektiert werden. Wenn Gabriel nicht glaubt, dass es möglich sein wird, 'die Investitionsschutzabkommen komplett aus CETA herauszubekommen', bleibt ihm nur die Option, das Freihandelsabkommen zurückzuweisen. Er sollte eigentlich am besten wissen, was sonst droht. Immerhin wird die Bundesregierung gerade wegen des Atomausstiegs von Vattenfall auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz verklagt. Es wäre auch kein Trost, wenn dann in TTIP gegebenenfalls keine Konzernklagerechte verankert würden, da die amerikanischen Konzerne ohne größeren Aufwand über den Umweg CETA klagen könnten.

DIE LINKE ist klipp und klar gegen die antidemokratischen und unsozialen Freihandelsabkommen TTIP und CETA."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 12. November 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2014