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WIRTSCHAFT/1735: AKW-Rückbau darf nicht auf Kosten der Steuerzahler finanziert werden


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 2. Dezember 2014

Hubertus Zdebel: AKW-Rückbau darf nicht auf Kosten der Steuerzahler finanziert werden



"Trotz gegenteiliger Beteuerungen von E.ON und des Bundeswirtschaftsministers wachsen die Risiken für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dass am Ende sie die Kosten für den AKW-Rückbau und die Atommüll-Entsorgung zahlen müssen. Insgesamt sollen bislang für alle Atomkonzerne rund 36 Milliarden Euro zurück gestellt worden sein. Schätzungen gehen jedoch schon heute von Kosten in Höhe von 48 Milliarden Euro aus. Und alle Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für Rückbau und Entsorgung immer weiter anwachsen", so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der anhaltenden Debatte über die Kosten der Atommüllentsorgung und den Fortgang der Energiewende nach der Umstrukturierung des E.ON-Konzerns. Zdebel weiter:

"Dreist sind auch die Vorschläge der Atomkonzerne, mittels Gründung einer staatlichen Bundesstiftung, der sie die Atomkraftwerke und die Entsorgungs-Rückstellungen übertragen wollen, sich jeglichen weiteren Kosten entziehen zu wollen.

Es bleibt das Geheimnis von E.ON, wie eine ausgelagerte Bad-Bank aus Atom, Kohle und Gas künftig über ausreichend Kapital verfügen wird, um die wachsenden Kosten für den AKW-Rückbau und die Atommüll-Entsorgung zahlen zu können. E.ON steht nun ebenso wie der Bundeswirtschaftsminister in der Pflicht, endlich konkret darzulegen, wie die Sicherheit der Entsorgungs-Rückstellungen gewährleistet werden soll. Dazu gehört auch ein Bekenntnis zum Verursacherprinzip. Es wird höchste Zeit, dass jetzt endlich der Bundestag sowie die Bürgerinnen und Bürger detailliert darüber informiert werden, wie die Bundesregierung die wachsenden Kosten in den Griff bekommen will.

Zum Thema Bad Bank und Entsorgungs-Rückstellungen hat DIE LINKE den Antrag 'Bad Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückweisen - Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführen' eingebracht (Drs.Nr.: 18/1959)."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 2. Dezember 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2014