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BUNDESTAG/3056: Heute im Bundestag Nr. 061 - 06.02.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 061
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 6. Februar 2012 Redaktionsschluss: 13:00 Uhr


  1. Rechnungshof kritisiert hohe Zahl von Änderungen im Steuerrecht
  2. Regierung: Scheinselbständigkeit spielt bei Prüfungen weiter "nennenswerte Rolle"
  3. Grüne fragen nach Auswirkungen des EU-Klimaziels auf die nationale Klimapolitik
  4. Grüne fragen nach Atomhaftung nach dem Auslaufen der Solidarvereinbarung
  5. Grüne wollen Informationen zu EU-Förderprogramm für fossile Kraftwerke
  6. Im Bundestag notiert: Antiterrordatei
  7. Im Bundestag notiert: Sprachförderung
  8. Im Bundestag notiert: Fördersummen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
  9. Im Bundestag notiert: Kürzung der Fördermittel für die Elektromobilität
10. Im Bundestag notiert: Hartz-Kommission
11. Im Bundestag notiert: Beitrag der Wasser- und Abwasserwirtschaft zur Energiewende und zum Klimaschutz


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1. Rechnungshof kritisiert hohe Zahl von Änderungen im Steuerrecht

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist weiterhin nicht gegeben. Zu diesem Ergebnis kommt ein als Unterrichtung (17/8429) vorgelegter Bericht des Bundesrechnungshofes. Ein "kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht" habe die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwert, heißt es darin.

So stellt der Bundesrechnungshof fest, dass vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in einer früheren Untersuchung 7,5 Änderungen des Einkommensteuerrechts pro Jahr festgestellt worden seien. "Nunmehr hat sich die durchschnittliche jährliche Änderungshäufigkeit auf fast zehn Änderungen pro Jahr erhöht", schreibt der Bundesrechnungshof. Die Beschäftigten der Finanzämter hätten neben den vielen Gesetzesänderungen zahlreiche neue Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aufnehmen und anwenden müssen. Weiter heißt es, die Beschäftigten "mussten geschult werden und sich immer wieder auf neue Verfahren und Vordrucke einstellen". Vereinfachungen im Steuerrecht habe es dagegen nur punktuell gegeben.

Kritik übt der Rechnungshof auch am maschinellen Risikomanagement der Finanzämter bei der Arbeitnehmerveranlagung. Das Risikomanagement besteht aus einem programmgesteuerten Filter, der im Wesentlichen anhand von Wertgrenzen bestimmt, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird (risikoarmer Fall) oder ob der Fall durch Beschäftigte der Finanzämter persönlich zu prüfen ist (risikobehafteter Fall). Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass die als risikoarm eingestuften Fälle häufig unschlüssige Angaben enthalten hätten. Der Anteil der unschlüssigen Fälle habe bei den unterschiedlichen Werbungskosten zwischen 34 und 100 Prozent gelegen. "Das zeigt, dass die Finanzbehörden mit dem derzeitigen Risikomanagement ein Verfahren gewählt haben, das bestimmte Sachverhalte systematisch ohne jede Prüfung durchwinkt, wenn festgelegte Wertgrenzen nicht überschritten sind", schreibt der Bundesrechnungshof. Bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen habe dies dazu geführt, dass sie in 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährt worden sei, ohne dass die Finanzämter die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft hätten.


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2. Regierung: Scheinselbständigkeit spielt bei Prüfungen weiter "nennenswerte Rolle"

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Phänomen der Scheinselbständigkeit spielt nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weiterhin eine nennenswerte Rolle. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/8444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8214) erläutert, beschreibt Scheinselbständigkeit "die Tätigkeit einer Person, die zwar formal selbständig ist, tatsächlich aber vom vermeintlichen Auftraggeber wie ein Arbeitnehmer beschäftigt wird". Sie unterfalle als Deliktform dem Paragrafen 266a des Strafgesetzbuches (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).

Nach Einschätzung der Dienststellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sei Scheinselbständigkeit vornehmlich in den Branchen Baugewerbe (einschließlich Baunebengewerbe), Spedition, Transport und Logistik sowie Garten- und Landschaftsbau anzutreffen, heißt es in der Vorlage weiter. Darüber hinaus komme Scheinselbständigkeit tendenziell auch in verschiedenen Bereichen des Handwerks sowie in der Branche Sicherheitsdienstleistungen vor. Auch in anderen, nicht explizit genannten Branchen könnten sich - je nach Fallgestaltung - im Rahmen von Prüfungen und Ermittlungen Anhaltspunkte für eine Scheinselbständigkeit ergeben.

Sofern bei den Beteiligten Zweifel bestehen, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, können der Antwort zufolge sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer den Antrag auf Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status stellen. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund bestimme dann den Status des Erwerbstätigen nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles. Zusätzlich gelte seit 2005 ein obligatorisches "Statusfeststellungsverfahren für in der Praxis besonders prekäre Sachverhalte". Die Einzugsstelle in Form der zuständigen Krankenkasse habe "zwingend eine Statusfeststellung herbeizuführen, wenn sich aus der Anmeldung eines Beschäftigten ergibt, dass dieser Angehöriger des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist".

Die Einführung von neuen Regelungen beziehungsweise Kontrollmöglichkeiten zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ist laut Bundesregierung "gegenwärtig nicht notwendig, da sich das Statusfeststellungsverfahren in der Praxis bewährt hat und von den Beteiligten akzeptiert wird". Darüber hinaus fänden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie durch die Betriebsprüfungen bereits heute hinreichende Kontrollen statt.


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3. Grüne fragen nach Auswirkungen des EU-Klimaziels auf die nationale Klimapolitik

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AS) Welche Auswirkungen das europäische Klimaziel für das Erreichen des deutschen Klimaziels hat, ist das Thema einer Kleinen Anfrage (17/8519) von Bündnis90/Die Grünen. Die Bundesregierung hat erklärt, dass bis zum Jahr 2020 eine Minderung der CO2-Emissionen - im Vergleich zu 1990 - um mindestens 40 Prozent erreicht werden soll. Dieses Ziel ist nach Ansicht der Grünen gefährdet. Die Fraktion verweist in ihrer Kleinen Anfrage dazu unter anderem auf den Statusbericht des Bundesumweltamtes zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung vom April 2011. Darin wird davon ausgegangen, dass bis zum Jahr 2020 lediglich mit einer Emissionsminderung von 30 bis 33 Prozent zu rechnen ist. Die Grünen möchten daher von der Bundesregierung wissen, wie die Bundesregierung die Chancen beurteilt, das von ihr angestrebte 40-Prozent-Ziel zu erreichen, wenn die Europäische Union ihr jetziges Klimaziel von 20 Prozent beibehält und wie die Regierung das Erreichen des 40-Prozent-Ziels bewertet, wenn die Union ihr Klimaziel auf 30 Prozent erhöht. Außerdem fragen die Grünen nach den Preisen für CO2-Zertifikate. Sie möchte wissen, ob die derzeitigen Preise ausreichen, um genügend Anreize für die Klimaziele 2020 aber auch für notwendige Maßnahmen zur Energiewende.


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4. Grüne fragen nach Atomhaftung nach dem Auslaufen der Solidarvereinbarung

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AS) Bündnis 90/Die Grünen möchten von der Bundesregierung wissen, wie gewährleistet wird, dass die Energieversorgungsunternehmen beim Rückbau und bei der Stilllegung von Atomkraftwerken auch nach dem Auslaufen der sogenannten Solidarvereinbarung die notwendigen Mittel für die Atomhaftung bereit stellen können. Mit der Kleinen Anfrage (17/8328) möchten die Grünen die Antwort der Bundesregierung (17/7777) auf ihre Kleine Anfrage (17/7430) genauer präzisiert haben, wie das Risiko vermindert werden kann, dass etwa durch die Insolvenz einer AKW-Betreibergesellschaft die notwenigen Mittel bis zu vollständigen Abwicklung der AKWs nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können. Außerdem fragen die Grünen danach, wie die Solidarvereinbarung auch nach ihrem Auslaufen im Jahr 2022 sichergestellt werden kann und ob diese möglicherweise auch verlängert werden könnte.

Nach dem Atomgesetz haftet jeder Kernkraftwerksbetreiber unabhängig von der Schuldfrage für die von seiner Anlage verursachten Schäden. Daher sind die AKW-Betreiber zum Abschluss einer Deckungsvorsorge verpflichtet. Sie sichert Schäden im Umfang von bis zu 2, 5 Milliarden Euro. Diese Summe wird durch eine Haftpflichtversicherung und eine gegenseitige Garantiezusage der Konzerngesellschaften, die sogenannte Solidarvereinbarung abgedeckt.


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5. Grüne wollen Informationen zu EU-Förderprogramm für fossile Kraftwerke

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AS) Das EU-Förderprogramm für fossile Kraftwerke ist Thema einer Kleinen Anfrage (17/8518) von Bündnis/Die Grünen. Die Bundesregierung, schreiben die Grünen, plant mit Mitteln aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) den Bau fossiler Kraftwerke zu fördern. Danach kann eine solche Anlage mit bis zu 15 Prozent der Investitionskosten finanziert werden. Den EU-Richtlinien zufolge könne diese Summe aber nur gefördert werden, wenn das entsprechende Kraftwerk mit der CCS-Technologie zur Abscheidung und Speicherung von CO2 ausgestattet wird. Die Grünen möchten daher von der Bundesregierung wissen, welche Forderungen die Bundesregierung hinsichtlich des Konsultationsverfahrens für die Beihilfeleitlinien für das angekündigte deutsche Förderprogramm bei der Europäischen Union gestellt hat. Konkret fragt die Fraktion, welches Ergebnis dazu die Sitzung zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten am 12. Januar 2012 ergeben hat.


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6. Im Bundestag notiert: Antiterrordatei

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In der Antiterrordatei sind mit Stand von 5. Januar dieses Jahres 17.892 Personendatensätze gespeichert gewesen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/8530) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8260) weiter hervorgeht, waren es mit Stand vom 1. Dezember 2010 noch 18.413 Personendatensätze und ein Jahr zuvor 18.714.


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7. Im Bundestag notiert: Sprachförderung

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/TYH) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im vergangenen Jahr 10,26 Millionen Euro in frühkindliche Bildung, inklusive Sprachförderung, investiert. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/8336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8208) weiter hervorgeht, waren es 2010 5,91 Millionen und im Jahr 2004 0,18 Millionen Euro.


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8. Im Bundestag notiert: Fördersummen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Mit den gegenüber Schätzungen erheblich geringeren Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel befasst sich eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8523). Die Abgeordneten wollen unter anderem von der Bundesregierung erfahren, ob die KfW-Bankengruppe die Konditionen und Fördersummen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms verändern wird. Als Grund wird die stark gesunkene Zuweisung aus dem Energie- und Klimafonds genannt.


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9. Im Bundestag notiert: Kürzung der Fördermittel für die Elektromobilität

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach einer möglichen Kürzung der Fördermittel für die Elektromobilität erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/8520). Nach Angaben der Fraktion erfolgt die öffentliche Förderung der Elektromobilität ausschließlich aus dem Energie- und Klimafonds. Da das Bundesfinanzministerium nach Presseberichten die Zuweisungen aus diesem Fonds um die Hälfte kürzen wolle, will die Fraktion unter anderem erfahren, welche Projekte zur Förderung der Elektromobilität 2012 von den Fachministerien vergeben werden sollen.


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10. Im Bundestag notiert: Hartz-Kommission

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, ob sich Dokumente der sogenannten Hartz-Kommission wie Vorlagen, Entwürfe und Protokolle im Besitz der Bundesregierung befinden. Zudem erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/8442) unter anderem danach, ob sich unter den Dokumenten im Besitz der Bundesregierung Unterlagen befinden, "die den Ausgangsvorschlag der sogenannten Hartz-Kommission unter Leitung von Peter Hartz für einen Regelsatz von 511 Euro für die 2005 eingeführte Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehungsweise für die Hilfe zum Lebensunterhalt dokumentieren".


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11. Im Bundestag notiert: Beitrag der Wasser- und Abwasserwirtschaft zur Energiewende und zum Klimaschutz

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AS) Nach dem Beitrag der Wasser- und Abwasserwirtschaft zur Energiewende und zum Klimaschutz erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/8517). Konkret möchten die Grünen wissen, wie die Regierung die Möglichkeiten der Wasser- und Abwasserwirtschaft bewertet, einen signifikanten Beitrag zur Energiewende zu leisten. Hierbei wird die Frage gestellt, in welchen Bereichen die Regierung die größten Potentiale, aber auch die größten Hemmnisse sieht. Dazu erkundigen sich die Abgeordneten danach, welche konkreten Forschungsprogramme im Bereich Energieeinsparungs- und Klimaschutzpotentiale der Wasser- und Abwasserwirtschaft die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits gefördert hat. Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass insbesondere der energetischen, aber auch der stofflichen Nutzung von Klärschlamm sowie der Abwasserwärmenutzung ein "hohes Potential" zugeschrieben werde, "einen signifikanten Beitrag" zum Klimaschutz zu leisten.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 061 - 6. Februar 2012 - 13:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2012