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BUNDESTAG/3179: Heute im Bundestag Nr. 184 - 16.04.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 184
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 16. April 2012 Redaktionsschluss: 13:00 Uhr

1.‍ ‍Öffentliche Anhörung zur Kraft-Wärme-Kopplung
2.‍ ‍Anhörung zu neuem Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen
3.‍ ‍Union und FDP machen sich für die Rechte christlicher Minderheiten in der Türkei stark
4.‍ ‍Bundesregierung sieht Defizite bei Menschenrechtslage in Aserbaidschan
5.‍ ‍Im Bundestag notiert: Urteile zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften
6.‍ ‍Im Bundestag notiert: Fuldaschleuse in Kassel
7.‍ ‍Im Bundestag notiert: Motorradlärm
8.‍ ‍Im Bundestag notiert: Bundesstraßen in Bayern
9.‍ ‍Im Bundestag notiert: Ressortkreis "Zivile Krisenprävention"



1. Öffentliche Anhörung zur Kraft-Wärme-Kopplung

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Berlin: (hib/HLE) Um den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (17/8801) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Montag den 23. April. Von 13.00 bis 15.00 sollen elf Sachverständige von Unternehmen und Verbänden im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses Stellung zu dem Gesetzentwurf beziehen. Eingeladen sind der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, die Prognos AG, der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, die Vattenfall Europe AG, der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, E.On Vertrieb Deutschland, Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK, Currenta GmbH & Co. CHEMPARK, der Verband kommunaler Unternehmen, die Lichtblick AG und das Öko-Institut.

Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) verbessern, damit der Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 25 Prozent erreicht. Durch diese Technik werde im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erzielt, heißt es in dem Entwurf. Mit der Novelle sollen die Zuschläge für KWK-Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erhöht werden. Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen werden erleichtert. Außerdem soll es eine Förderung von Wärmespeichern geben. Sehr kleine KWK-Anlagen sollen in Zukunft unbürokratisch pauschalierte Zuschlagszahlungen erhalten.

KWK-Anlagen werden durch Zuschläge auf den Strompreis gefördert. Die Förderung ist seit 2009 auf 750 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Die Bundesregierung beziffert die Kosten der Förderung zwischen 2003 und 2006‍ ‍auf etwa 800 Millionen Euro pro Jahr. Durch das Auslaufen der Förderung bestimmter Anlagekategorien habe sich die Förderung 2008 auf 521‍ ‍Millionen Euro verringert und sei 2009 auf 386 Millionen Euro gesunken.

Bei unveränderter Förderung werde die Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2020‍ ‍einen Anteil von 20 Prozent an der Nettostromerzeugung erreichen. Damit werde das Ziel eines Anteils von 25 Prozent nicht erreicht, schreibt die Bundesregierung. Daher solle das Gesetz novelliert werden, "um zur Erreichung des 25 Prozent-Ziels beizutragen".

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2. Anhörung zu neuem Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss befasst sich am Montag, 23. April, in einer öffentlichen Anhörung mit den Plänen der Bundesregierung zu einem neuen Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf (17/8986) sollen künftig die voll- und teilstationäre Behandlung psychisch kranker Menschen nicht mehr krankenhausindividuell vereinbart, sondern nach bundeseinheitlichen Entgelten vergütet werden. Der um 13 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses beginnenden Anhörung liegen zudem zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (17/5119) und Bündnis 90/Die Grünen (17/9169) zugrunde.

Erklärtes Ziel des Regierungsentwurfs ist "ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem" in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Mit der Neuregelung würden die Behandlungen in das System der Krankenhausfinanzierung eingebunden. Der Gesetzentwurf legt zugleich die Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss - das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen - wird darin verpflichtet, in seinen Richtlinien erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität für diesen Bereich festzulegen.

Die Linksfraktion spricht sich in ihrem Antrag für eine ergebnisoffene Prüfung der Fallpauschalen in Krankenhäusern aus. Die Abgeordneten fordern, zur Überprüfung der diagnosebezogenen Fallgruppen (englisch Diagnosis Related Groups, kurz: DRG) einen eigenen Sachverständigenrat einzusetzen. Dieser solle unter anderem die Qualität der Versorgung sowie Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersuchen. Die Interessen der Patienten sowie der Krankenhaus-Beschäftigten sollten bei der Evaluation im Mittelpunkt stehen. Wie die Linksfraktion ausführt, werden mit den in den Jahren 2003 bis 2005 eingeführten Fallpauschalen Leistungen der Krankenhäuser nicht mehr nach Liegedauer, sondern pauschal nach Diagnose vergütet. Dabei habe es sich um die größte Strukturreform im Krankenhausbereich seit dem Jahr 1972‍ ‍gehandelt. Die bisherige Begleitforschung ordnen die Parlamentarier als unzureichend ein.

Nach dem Willen der Grünen soll die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in einer Reihe von Punkten ändern beziehungsweise ergänzen. So soll laut Antrag etwa im Verfahren zur Einführung eines neuen Entgeltsystems den fachspezifischen Anforderungen und regionalen Besonderheiten der Kinder- und Jugendpsychiatrie Rechnung getragen werden. Ferner plädiert die Fraktion dafür, zur Sicherstellung einer flächendeckenden psychiatrischen Versorgung für die Nichtbeteiligung an der regionalen Pflichtversorgung je Berechnungs- und Belegungstag einen Abschlag zu vereinbaren. Auch will sie unter anderem die Entwicklung der Personal- und Sachkosten bei der jährlichen Fortschreibung der Leistungsentgelte berücksichtigt wissen.

Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter gesundheitsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden.

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3. Union und FDP machen sich für die Rechte christlicher Minderheiten in der Türkei stark

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen setzen sich für den Fortbestand des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel im Südosten der Türkei ein. Nach einem Urteil des türkischen Kassationsgerichtes seien rund 336.000 Quadratmeter der bisher vom Kloster genutzten Ländereien als Wald eingestuft und somit laut Verfassung automatisch Staatseigentum, heißt es in einem Antrag von Union und FDP (17/9185). Da das Kloster institutionell das kulturelle Erbe der syrisch-orthodoxen Bevölkerung sichere, sei der Fortbestand der Kultur dieser religiösen Minderheit gefährdet.

Trotz "einiger kleiner Fortschritte" sei die Religionsfreiheit in der Türkei nach wie vor stark eingeschränkt, schreiben die Abgeordneten. Der Umgang mit nicht-muslimischen Minderheiten entspreche nicht den Standards der Europäischen Union. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die türkische Regierung die "Existenzgrundlage und die Lebensperspektive des Klosters Mor Gabriel dauerhaft garantiert". Der syrisch-orthodoxen Minderheit in der Türkei sollen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention jene Rechte gewährt werden, die auch in der Beitrittspartnerschaft der EU mit der Türkei eindeutig festgelegt seien.

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4. Bundesregierung sieht Defizite bei Menschenrechtslage in Aserbaidschan

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung beobachtet die Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan "mit Sorge". Dies gelte insbesondere für den Bereich der politischen Grundfreiheiten wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, heißt in ihrer Antwort (17/9043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8942). Gegenwärtig habe Aserbaidschan 46 Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonventionen nicht umgesetzt. Der Menschenrechtskommissar des Europarates habe wiederholt Defizite bei den Grundfreiheiten in Aserbaidschan festgestellt und dabei insbesondere auf Berichte über Drohungen, Einschüchterungen und Gewaltanwendung gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten hingewiesen.

Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit würden in bilateralen Regierungskonsultationen und -verhandlungen zwischen Deutschland und Aserbaidschan regelmäßig thematisiert, heißt es in der Antwort weiter. Rechtsstaatlichkeit und Demokratieförderung seien zudem Bestandteile des Südkaukasus-Schwerpunktprogramms des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Nach Einschätzung der Bundesregierung hat der "European Song Contest", der Ende Mai in Baku stattfindet, die allgemeinen Lage der Menschenrechte nicht geändert.

Eine Gruppe aserbaidschanischer Nichtregierungsorganisationen wolle die mit dieser Veranstaltung verbundene internationale Aufmerksamkeit nutzen, um die Menschenrechtslage in ihrem Land zu thematisieren und zu verbessern. Über Behinderungen dieses Vorhabens liegen der Bundesregierung bisher keine Erkenntnisse vor, heißt es weiter.

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5. Im Bundestag notiert: Urteile zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Reaktion der Bundesregierung auf diverse finanzgerichtliche Urteile zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (17/9273). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, ob der Bundesfinanzminister der Bitte der Bundesjustizministerin und des Bundeswirtschaftsministers nachkommen wird, die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften auch im Bereich der Einkommensteuer umzusetzen.

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6. Im Bundestag notiert: Fuldaschleuse in Kassel

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Die Fuldaschleuse in Kassel ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9234). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung Kenntnisse über die Kosten einer Schließung beziehungsweise eines Rückbaus der Schleuse verfügt, welches Schifffahrtsaufkommen in den vergangenen zehn Jahren zu verzeichnen war und ob dieses auch ohne funktionsfähige Schleuse zu bewältigen sei.

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7. Im Bundestag notiert: Motorradlärm

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Wie nach aktueller Gesetzeslage eine Geräuschgrenzwertüberschreitung von der Polizei nachgewiesen werden kann, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9260) wissen. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass der Motorradlärm in den vergangenen Jahren in einigen Regionen zunehmend als Problem betrachtet werde. Dies gelte besonders für Tourismusregionen mit landschaftlich reizvollen Bundes- und Landesstraßen, wo Motorradlärm oft als störend empfunden werde.

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8. Im Bundestag notiert: Bundesstraßen in Bayern

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte wissen, in welcher Höhe Finanzmittel in den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen in Bayern und im Vergleich dazu in den anderen Bundesländern seit 2000 investiert wurden. In letzter Zeit häuften sich Vorwürfe, dass "auffällig viele Verkehrsinfrastrukturinvestitionen im Wahlkreis sowie in den heimatlichen Bundesländern" des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer (CSU) und seiner Staatssekretäre vorgenommen würden, heißt es in einer Kleinen Anfrage (17/9236) der Fraktion.

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9. Im Bundestag notiert: Ressortkreis "Zivile Krisenprävention"

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Nach den konkreten Aufgaben für den Ressortkreis "Zivile Krisenprävention" fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9222). Der Ressortkreis wurde 2004 von der damaligen Bundesregierung für die zivile Krisenprävention in instabilen Staaten eingerichtet. In den aktuellen außenpolitischen Leitlinien der Bundesregierung werde er "als wertvolle Grundlage für jetziges Handeln wie auch Überlegungen zur künftigen Ausgestaltung einer ressortgemeinsamen Politik gegenüber fragilen Staaten" bezeichnet, heißt es in der Anfrage.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 184 - 16. April 2012 - 13:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2012