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BUNDESTAG/3239: Heute im Bundestag Nr. 244 - 15.05.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 244
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 15. Mai 2012 Redaktionsschluss: 13:40 Uhr

1.‍ ‍Öffentliche Anhörung zum Thema soziale Leistungen
2.‍ ‍SPD-Fraktion: Häfen für Offshore ausbauen
3.‍ ‍Beschaffung der öffentlichen Hand setzt auf Nachhaltigkeit
4.‍ ‍Bundesregierung sieht teilweise Umsetzungsprobleme bei der Chemikalienrichtlinie REACH
5.‍ ‍Bundesregierung betont Grundsatz der "guten Sitten" bei Finanzanlagen
6.‍ ‍Im Bundestag notiert: Sicherungslücke im Übergang vom Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente
7.‍ ‍Im Bundestag notiert: Lebenspartnerschaften im Steuerrecht



1. Öffentliche Anhörung zum Thema soziale Leistungen

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/TYH) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigt sich mit der Rechtsposition der Nutzer von sozialen Leistungen. Grundlage für eine entsprechende öffentliche Anhörung am Montag, 21. Mai 2012, sind je ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/9070) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7032). Die Veranstaltung beginnt um 14‍ ‍Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900, und soll eineinhalb Stunden dauern.

In ihrem Antrag spricht sich die Linksfraktion dafür aus, die Situation von Hartz-IV-Empfängern unter 25 Jahren zu verbessern. Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, die Einbeziehung erwachsener junger Menschen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern aufzuheben und "auf dem Weg zu einer komplett sanktionsfreien Mindestsicherung" kurzfristig das "Sanktionssondersystem für unter 25-Jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte" aufzuheben. Das SGB II behandele volljährige Personen unter 25 Jahren nicht als "Erwachsene mit individuellen Rechten", sondern als "Anhängsel der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben", kritisieren die Abgeordneten.

Die Grünen-Fraktion möchte die Rechtsposition der Nutzer von sozialen Leistungen stärken. Deshalb verlangt sie von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte der Nutzer sozialer Leistungen stärkt und dadurch auch die Effizienz des sozialen Rechtsstaates steigert. Nach dem Willen der Grünen soll unter anderem der Beratungsanspruch gegenüber Leistungsträgern gestärkt und vorhandene Beratungsstrukturen zu einer neutralen, trägerunabhängigen Beratungsinstanz weiterentwickelt werden. Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit einer restriktiven Rechtsumsetzung und mangelnden Kooperation der Sozialleistungsträger, die es verhindern würden, dass Nutzer soziale Leistungen nach ihren Bedürfnissen in Anspruch nehmen können.

Als Sachverständige eingeladen sind Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Landkreistages, der Bundesrechtsanwaltskammer, des Bundes Deutscher Sozialrichter und der Arbeiterwohlfahrt, außerdem sechs Einzelsachverständige.

Interessierte werden gebeten, sich beim Ausschuss unter arbeitundsoziales@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Zum Betreten des Bundestags ist ein Lichtbildausweis nötig.

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2. SPD-Fraktion: Häfen für Offshore ausbauen

Verkehr und Bau/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll die deutschen Küstenländer bei Planung und Vorhaltung von Hafeninfrastrukturen unterstützen, damit die deutschen Häfen die Wachstumschancen der Windkraft auf See nutzen können. Außerdem fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9573) eine Öffnung des KfW-Förderprogramms "Offshore Windenergie" für den Bereich der Hafen- und Schiffskapazitäten. Eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Aufbau der Offshore-Branche seien ausreichende Hafenkapazitäten. Somit biete der Ausbau der Offshore-Stromerzeugung große Entwicklungsperspektiven für die deutschen Häfen. "Die Hafenstandorte in Deutschland sind jedoch bisher nicht in ausreichendem Maße für Offshore-Projekte gerüstet. Dies droht die Entwicklung der gesamten Branche zu behindern", warnt die SPD-Fraktion.

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3. Beschaffung der öffentlichen Hand setzt auf Nachhaltigkeit

Wirtschaft und Technologie/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Nachfragemacht der öffentlichen Hand kann einen wichtigen Beitrag für eine stärkere Ausrichtung der Wirtschaft an Nachhaltigkeitsaspekten leisten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9485) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7426) mitteilt, dürfte der öffentliche Einkauf einen Anteil von mehr als zehn Prozent am Bruttoinlandsprodukt haben. Eine Statistik zur nachhaltigen Beschaffung begegne bei ihrer Umsetzung allerdings zahlreichen Problemen.

Es seien zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der öffentlichen Beschaffung zu fördern. Im Rahmen der "Allianz für nachhaltige Beschaffung" widme sich die Regierung in wechselnden Expertengruppen bestimmten Themen der nachhaltigen Beschaffung wie "Green IT", Ökostrom, Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung. Derzeit werde eine zentrale Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung in Angriff genommen. Dort werde auch eine webbasierte Informationsplattform angegliedert.

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4. Bundesregierung sieht teilweise Umsetzungsprobleme bei der Chemikalienrichtlinie REACH

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Informationspflichten von Seiten der Landesbehörden für besonders besorgniserregende Stoffe im Rahmen der europäischen Chemikalienrichtlinie REACH werden momentan nur unzureichend erfüllt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/9524) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9259) hervor, in der die Abgeordneten nach konkreten Umsetzungsdefiziten bei der REACH-Verordnung fragen. Die Verordnung regelt seit 2007 die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

In ihrer Antwort schreibt die Regierung weiter, dass die Bundesbehörden derzeit gezielt nach Lösungen suchen würden, um den betroffenen Akteuren Hilfestellungen zu leisten. Insgesamt verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf ihre bereits erfolgte Antwort (17/7162). Darin erklärt die Regierung, dass die Aufbauphase bei der Implementierung von REACH nach wie vor im Gange sei und abschließende Aussagen über die Qualität der Umsetzung und mögliche Maßnahmen zum Abbau von Schwächen noch nicht abschließend getroffen werden könnten.

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5. Bundesregierung betont Grundsatz der "guten Sitten" bei Finanzanlagen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Finanzanlagen müssen sich nach Ansicht der Bundesregierung auch an den guten Sitten und den Grundsätzen einer ethischen Nachhaltigkeit messen lassen. Im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens des Verkaufsprospekts des geschlossenen Fonds "db Kompass Life 3" habe keine inhaltliche Prüfung und Bewertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stattfinden müssen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9464) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9125) mit. Die Fraktion hatte in einer Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erläutert, dass der Fonds in Zertifikate in den USA investiere, die anhand von Sterbetafeln auf die Lebenserwartung einer Gruppe von 500 Personen spekuliere. Die Fraktion hatte in diesem Zusammenhang von einer "makabren Wette auf den Tod" geschrieben: "Wer hier investiert, spekuliert darauf, dass Menschen möglichst früh sterben, je früher desto besser, weil dann die Rendite steigt."

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6. Im Bundestag notiert: Sicherungslücke im Übergang vom Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/TYH) Eine Sicherungslücke im Übergang vom Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente kann sich nach Auffassung der Bundesregierung "nur in atypischen Fällen ergeben". Mit den im Bereich der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung getroffenen Regelungen sei die Nahtlosigkeit von Leistungen gewährleistet, schreibt sie in ihrer Antwort (17/9527) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9017). So solle das Verfahren über die Feststellung der Erwerbsfähigkeit noch während des Bezuges von Krankengeld durchgeführt und abgeschlossen sein.

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7. Im Bundestag notiert: Lebenspartnerschaften im Steuerrecht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesfinanzministerium trägt einen Beschluss der Steuerabteilungsleiter der Länder, den Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes das Ehegattensplitting zu gewähren, nicht mit. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9471) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9270) zur "Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht" mit.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 244 - 15. Mai 2012 - 13:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2012