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BUNDESTAG/3410: Heute im Bundestag Nr. 415 - 26.09.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 415
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. September 2012 Redaktionsschluss: 13:35 Uhr

1. Börsen dürfen Leerverkaufsverbote selbst anordnen
2. Rechtsausschuss plant vier öffentliche Anhörungen im Oktober und November
3. Sabine Zimmermann (Fraktion Die Linke) neue Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales
4. Im Bundestag notiert: Korea
5. Im Bundestag notiert: Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt



1. Börsen dürfen Leerverkaufsverbote selbst anordnen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben am Mittwoch im Finanzausschuss Forderungen der Opposition und des Bundesrates abgelehnt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über das Verbot der sogenannten ungedeckten Leerverkäufe bestimmter Wertpapiere entscheiden zu lassen. Statt dessen soll die Entscheidung in Zukunft von den Geschäftsführungen der jeweiligen Börsen getroffen werden. Die Regelung ist in dem von der Bundesregierung eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz)" (17/9665) enthalten. Der Finanzausschuss stimmte dem Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie von Bündnis 90/Die Grünen zu. SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke enthielten sich. Zuvor waren auf Antrag der Koalitionsfraktionen einige kleinere Änderungen vorgenommen worden.

Die Gesetzesänderungen werden wegen der neuen EU-Leerverkaufsverordnung notwendig. Mit dem Entwurf werden eine Reihe von Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz, wie beispielsweise das nationale Leerverkaufsverbot sowie das Verbot bestimmter Kreditderivate, aufgehoben, weil sie von der EU-Vorschrift "weitgehend verdrängt" werden, wie die Regierung in der Begründung schreibt. Zum Inhalt der EU-Verordnung wird mitgeteilt, diese enthalte unmittelbar geltende Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, die zum Handel an europäischen Handelsplätzen zugelassen seien. Außerdem gebe es Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Zudem würden Kreditversicherungen (Credit Default Swaps) auf Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer sowie der Europäischen Union verboten, wenn sie keinen Absicherungszwecken dienen.

Die SPD-Fraktion kritisierte die möglichen Umgehungstatbestände. Wenn eine Börsengeschäftsführung den Handel mit bestimmten Papieren verbiete, könne der Handel an anderen Börsenplätzen weitergehen. Die Fraktion Die Linke begrüßte zwar die Maßnahmen, sah jedoch Schwachstellen in dem Gesetzentwurf. So bleibe es weiter möglich, "orthodoxe gedeckte Leerverkäufe" vorzunehmen und damit auf fallende Kurse zu wetten. Außerdem würden zum Beispiel Staatsanleihen außerhalb des Euroraums nicht vom Leerverkaufsverbot erfasst. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, auch wenn er Schwächen habe. So umfasse das Leerverkaufsverbot nicht den gesamten Markt.

Die CDU/CSU-Fraktion erwiderte auf Einwände, durch die Verbotsmöglichkeit von Leerverkäufen an einzelnen Börsen würden nur Insellösungen geschaffen, die Börsengeschäftsführungen müssten sich gegenseitig über Handelsverbote unterrichten. Diese Geschäftsführungen würden dann prüfen, ob sie ebenfalls ein Handelsverbot erlassen. Auch die FDP-Fraktion fand es sachgerecht, den Börsenplatz entscheiden zu lassen, an dem die Probleme auftreten. "Wenn in Stuttgart etwas schiefläuft, muss das für Frankfurt nichts bedeuten", sagte ein Sprecher der FDP-Fraktion.

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2. Rechtsausschuss plant vier öffentliche Anhörungen im Oktober und November

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/VER) In seiner Sitzung am Mittwochvormittag hat der Rechtsausschuss einstimmig die Durchführung von vier öffentlichen Anhörungen beschlossen:

Den Auftakt bereitet am Montag, 15. Oktober 2012, ab 12 Uhr eine Expertenanhörung zum Themenkomplex Mietrecht. Im Mittelpunkt werden ein Gesetz der Bundesregierung "über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln", das sogenannte Mietrechtsänderungsgesetz (17/10485), sowie ein Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel "Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern" (17/9559) und ein Antrag der Grünen-Fraktion, "Mietrechtsnovelle nutzen - Klimafreundlich und bezahlbar wohnen" (17/10120), stehen.

Am Montag, 22. Oktober 2012, wird eine Anhörung zum Thema Patientenrechte durchgeführt werden. Diese richtet der Rechtsausschuss gemeinsam mit dem Gesundheitsausschuss aus. Die Anhörung soll um 13 Uhr beginnen. Anlass sind ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" (17/10488) sowie jeweils ein Antrag "Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten" der Fraktion Die Linke (10/6489) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, "Rechte von Patientinnen und Patienten durchsetzen" (17/6348).

Zwei Tage später, am Mittwoch, 24. Oktober 2012, findet eine Expertenanhörung zum Seehandelsrecht statt. Beginn ist um 12 Uhr. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Reform des Seehandelsrechts" (17/10309).

Am 7. November soll ab 13 Uhr die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung im Fokus einer Expertenanhörung des Rechtsausschusses stehen. Anlass ist auch hier ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" (17/10487).

Die Details zu den Anhörungen, den geladenen Experten zur Anmeldung für interessierte Besucher werden rechtzeitig bekannt geben.

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3. Sabine Zimmermann (Fraktion Die Linke) neue Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/VER) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag die Linke-Abgeordnete Sabine Zimmermann zu seiner neuen Vorsitzenden gewählt. Die bisherige Vorsitzende Katja Kipping, ebenfalls Abgeordnete der Linksfraktion, hatte das Amt vor der parlamentarischen Sommerpause niedergelegt. Anlass war ihre Wahl zur Bundesvorsitzenden ihrer Partei. Laut Geschäftsordnung des Bundestags schlägt die Fraktion des bisherigen Amtsinhabers einen Nachfolger für die Position vor. Zu Sitzungsbeginn am Mittwoch wurde somit Sabine Zimmermann von der Linksfraktion als neue Ausschussvorsitzende vorgeschlagen und anschließend ohne Gegenstimmen von den Mitgliedern des Ausschusses zur Nachfolgerin Kippings gewählt. Nach der Wahl übernahm sie direkt die Leitung der Sitzung vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Max Straubinger (CDU/CSU-Fraktion).

Sabine Zimmermann wurde 1960 in Pasewalk im Südosten Mecklenburg-Vorpommerns geboren. Die frühere SPD-Politikerin ist seit 2005 Mitglied des Bundestags. Ihr Wahlkreis ist das sächsische Zwickau. Sie auch Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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4. Im Bundestag notiert: Korea

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Korea und die Europäische Union (EU) haben im Mai 2010 ein Rahmenabkommen unterzeichnet, das noch der Ratifizierung bedarf. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/10757) vorlegt. Mit dem neuen Rahmenabkommen würden die politischen Beziehung zwischen der EU und Korea auf "ein noch breiteres Fundament gestellt und die wirtschaftliche, technologische und kulturelle Zusammenarbeit weiter ausgebaut".

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5. Im Bundestag notiert: Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Das Abkommen von Juni diesen Jahres zwischen Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt soll ratifiziert werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (17/10756) vorgestellt. In dem Abkommen sollen die Rechte und Befugnisse des Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt sowie die Pflichten, Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen der Bediensteten der Organisation sowie von Delegierten ihrer Mitglieder in Deutschland geregelt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 415 - 26. September 2012 - 13:35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2012