Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3466: Heute im Bundestag Nr. 471 - 24.10.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 471
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 24. Oktober 2012 Redaktionsschluss: 16:00 Uhr

1. Elektroautos sollen zehn Jahre lang steuerfrei fahren
2. Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin soll verlängert werden
3. Bundesregierung fördert Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmer an klinischen Studien



1. Elektroautos sollen zehn Jahre lang steuerfrei fahren

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder sollen für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind oder Brennstoffzellen haben. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Die SPD-Fraktion enthielt sich, während die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den von der Koalition noch mit Änderungsanträgen abgeänderten Entwurf ablehnten. Änderungswünsche der Opposition lehnte die Koalitionsmehrheit ab.

Die Steuerbefreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten. Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellen in die Regelung einbezogen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte vergeblich gefordert, alle Fahrzeuge mit einem Ausstoß unter 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer von der Steuer zu befreien. Das wäre ein wichtiger Beitrag, um Forschung und Entwicklung hocheffizienter Antriebe wie auch die Innovationsdynamik bei herkömmlichen Antrieben und den Trend zu immer mehr Hybridfahrzeugen voranzubringen.

Bei den Vorschriften zur Sicherung des Steueraufkommens nahm die Koalition einige Änderungen vor. So sollen tatsächlich getragene Selbstbehalte bei Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht mehr steuerpflichtig werden. Die Vorschrift hätte vor allem Großkunden mit Fahrzeugflotten betroffen. Außerdem soll das Versicherungssteuergesetz in Zukunft auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Zone seewärts der Zwölf-Seemeilen-Grenze bis zu 200 Seemeilen Entfernung zur Küste) gelten. Diese Bestimmung soll aber nicht 2013, sondern erst ein Jahr später in Kraft treten.

Die CDU/CSU-Fraktion hob die Befreiung von Elektrofahrzeugen und Autos mit Brennstoffzellentechnik von der Steuer hervor. Außerdem sei es gelungen, für die Landwirtschaft eine günstige Regelung für die versicherungssteuerliche Behandlung von Mehrgefahrenversicherungen (gegen Hagel, Hochwasser- und andere Schäden) zu finden. Auch die FDP-Fraktion begrüßte die Lösung für die Landwirtschaft und zeigte sich erfreut, dass Steuererhöhungen und bürokratische Mehrbelastungen vermieden worden seien.

Von der SPD-Fraktion wurde kritisiert, dass nur Neufahrzeuge nach ihrem Kohlendioxidausstoß besteuert würden. Die Koalition habe ihre eigene Ankündigung, die Besteuerung nach Kohlendioxidausstoß auch auf Altfahrzeuge auszudehnen, nicht eingehalten. Die Linksfraktion kritisierte generell die Förderung von Elektroautos. Entscheidend sei, wie der Strom erzeugt werde. Komme der Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken, sei das gerade nicht umweltfreundlich.

*

2. Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin soll verlängert werden

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Der Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin soll bis Ende 2014 verlängert werden. Dies sieht der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (17/11138) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vor, der am Freitag erstmals im Bundestag beraten wird.

Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz und die Erweiterung des Instrumentariums durch das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz haben wesentlich zur Stabilisierung des Finanzmarktes beigetragen, schreiben die Fraktionen im Gesetzentwurf. Trotzdem bestünden auch angesichts der anhaltenden Staatsschuldenkrise im Euroraum weiterhin potenzielle Gefahren für die Finanzmarktstabilität.

Mit dem Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom Februar diesen Jahres seien neue Anträge auf Maßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds bis Ende 2012 möglich. Vor der angestrebten Harmonisierung der Restrukturierungsregeln auf europäischer Ebene könnte auch nach Ende der Antragsfrist beim Finanzmarktstabilisierungsfonds Probleme systemrelevanter Banken nur durch die Einlagensicherung oder den Restrukturierungsfonds aufgefangen werden. Mit den Maßnahmen nach dem Restrukturierungsfondsgesetz könnten zwar in Schwierigkeiten geratene Banken in einem geordneten Verfahren ohne Gefährdung der Finanzmarktstabilität saniert oder abgewickelt werden, es fehle aber eine über den nationalen Rahmen hinausgehende abgestimmte Rechtslage. Zudem müsse für die Anordnung der entsprechenden Maßnahmen zur Restrukturierung bereits eine konkrete Bestandsgefährdung der Bank vorliegen, die zugleich die Finanzmarktstabilität insgesamt gefährde und nicht auf anderem Wege behebbar sei.

Das Instrumentarium des Restrukturierungsfonds könne daher nicht als vorbeugende Maßnahme zur Sicherung der Stabilität des Finanzsystems eingesetzt werden, sondern diene ausschließlich dem Eingreifen bei einer konkreten Gefahr für ein einzelnes Institut. In derzeitigen Situation sei es jedoch wichtig, im Falle der Krise einer Bank die Möglichkeit zur Anwendung verschiedenartiger Maßnahmen vorzuhalten.

Damit der Bund den Gefahren für die Finanzmarktstabilität auch im Falle einer systemischen Krise weiterhin begegnen könne, solle mit dem Gesetzentwurf deshalb über den 31. Dezember 2012 hinaus die befristete Möglichkeit geschaffen werden, dass erneut Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz gewährt werden können. Diese Möglichkeit soll bis zum 31. Dezember 2014 befristet werden.

*

3. Bundesregierung fördert Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmer an klinischen Studien

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen zum Schutz der von einer klinischen Prüfung betroffenen Personen innerhalb und außerhalb Deutschlands. In ihrer Antwort (17/10911) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10709) führt die Bundesregierung aus, dass die Vorschriften für klinische Prüfungen im deutschen Arzneimittelgesetz und im Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (EU) festgelegt seien. Gemäß der EU-Richtlinie 2001/83/EG müssten Antragsteller einer arzneimittelrechtlichen Zulassung versichern, dass außerhalb der EU durchgeführte klinische Prüfungen unter gleichwertigen ethischen Bedingungen wie in der EU durchgeführt worden seien.

Für klinische Prüfungen außerhalb Europas besteht nach Auskunft der Bundesregierung keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht gegenüber den deutschen oder europäischen Behörden. Den für die Genehmigung klinischer Prüfungen zuständigen Bundesoberbehörden lägen keine systematischen Informationen darüber vor, welche deutschen Pharmaunternehmen klinische Prüfungen von Arzneimitteln außerhalb Europas durchführten. "Aufgrund ethnischer Unterschiede sind für einen weltweiten Einsatz von Arzneimitteln auch Studien in unterschiedlichen ethnischen Populationen erforderlich", schreibt die Bundesregierung weiter. Solche Studien müssten jedoch den international festgelegten Anforderungen der "Guten klinischen Praxis" entsprechen. Nach Angaben der Bundesregierung können Verstöße gegen die Richtlinie 2001/20/EG dazu führen, dass die gewonnenen Daten im Rahmen eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens nicht akzeptiert werden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 471 - 24. Oktober 2012 - 16:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2012