Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3467: Heute im Bundestag Nr. 472 - 24.10.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 472
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 24. Oktober 2012 Redaktionsschluss: 17:10 Uhr

1. Reisekostenrecht wird vereinfacht
2. Experten sehen weiter Auftrieb für den Kreuzfahrttourismus
3. Regierung will Gesetz über Ausländerzentralregister ändern
4. Im Bundestag notiert: Die Partei "Die Rechte"
5. Im Bundestag notiert: Filterung von Bildern und Videos



1. Reisekostenrecht wird vereinfacht

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Das steuerliche Reisekostenrecht wird erheblich vereinfacht. Der Finanzausschuss beschloss am Mittwoch den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (17/10774). SPD-Fraktion und Linksfraktion lehnten den von der Koalition zuvor in einigen Punkten abgeänderten Entwurf ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Eingeführt werden soll nach Angaben der Koalitionsfraktionen ein ausgewogenes Gesamtmodell mit Vereinfachungen in den Bereichen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. In vielen Fällen werde es zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer kommen.

Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion ist mit der Neuregelung des Reisekostenrechts "ein großer Wurf gelungen". Für 35 Millionen Arbeitnehmer werde das Steuerrecht jetzt wesentlich vereinfacht. Auch nach Ansicht der FDP-Fraktion wird es einen großen Schub zur Vereinfachung des Steuerrechts für Arbeitnehmer geben. Die Linksfraktion, die den Gesetzentwurf wegen der Steuererleichterungen für Unternehmen insgesamt ablehnte, begrüßte den Gesetzesteil zu den Reisekosten. Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich aber um keine Regelung für die Praxis.

Bei den Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwendungen wird an die Stelle der dreistufigen eine zweistufige Staffelung der Pauschalen treten. Künftig wird für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit eine Pauschale von jeweils zwölf Euro als Werbungskosten berücksichtigt. Die bisherige Prüfung von Mindestabwesenheitszeiten entfällt. An Tagen, an denen ein Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, bleibt die Pauschale bei 24 Euro. Auch bei Dienstreisen ohne Übernachtung beträgt die Pauschale zwölf Euro bei einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden.

Beruflich veranlasste Unterkunftskosten im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte werden im Zeitraum von 48 Monaten unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig sein. Danach werden sie nur noch bis zur Höhe der vergleichbaren Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt (höchstens 1.000 Euro im Monat). Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht der Beschluss vor, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro anzuheben. Für zusammen veranlagte Ehegatten soll der doppelte Betrag gelten. Damit wird ein Konvergenzvorschlag aus dem Grünbuch der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich der Unternehmensbesteuerung umgesetzt. Zudem werden die Regelungen zur "steuerlichen Organschaft" vereinfacht und an die Rechtsprechung angepasst.

Die SPD-Fraktion sorgte sich, dass die Änderungen bei der Nutzung von Verlusten zu einem Einfallstor für neue Steuersparmodelle werden könnten. Die Regelung sei vielleicht europapolitisch richtig, aber fiskalpolitisch sei sie falsch. Dagegen lobten CDU/CSU und FDP-Fraktion die Maßnahme, weil sie mehr Liquidität für kleine und mittlere Unternehmen schaffe. Ähnlich äußerte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion (17/5525) mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Verlustverrechnung im Steuerrecht einschränken. Deutschland habe im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten großzügige Regelungen zur zeitlichen Verschiebung der steuersenkenden Verrechnung von Verlusten, hieß es als Begründung. Dies habe zu einer von Jahr zu Jahr größeren Anhäufung von steuerlichen ungenutzten Verlusten bei Großunternehmen geführt.

*

2. Experten sehen weiter Auftrieb für den Kreuzfahrttourismus

Ausschuss für Tourismus/Expertengespräch

Berlin: (hib/JBB) Trotz des Unglückes des Kreuzfahrtschiffes "Costa Concodia" wird der Kreuzfahrttourismus auch in Zukunft weiter wachsen. Das gaben am Mittwoch, den 24. Oktober, in einem Expertengespräch im Tourismusausschuss die Vertreter der Branche zu Protokoll. Schon seit Jahren könne man zweistellige Wachstumsraten vorzeigen, so Dr. Wolfgang Flägel, Geschäftsführer von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH, doch verglichen mit den größten Kreuzfahrtmärkten Großbritannien und USA sei das "noch Luft nach oben". Allerdings hätte es nach dem Bekanntwerden des "Costa Concordia"-Unglücks einen Rückgang an Buchungen gegeben. In diesem Zusammenhang wurden Bedenken nach den Sicherheitsvorkehrungen an Bord der Schiffe entkräftet. Nach persönlicher Einschätzung von Boris Altmayer vom Germanischen Lloyd war es "menschliches Versagen". Bis ein endgültiger Untersuchungsbericht vorliege, dauere es vermutlich noch ein bis zwei Jahre. Die "Costa Concordia" sei aber "auch schon einige Jahre alt" und die technische Weiterentwicklung der Schiffe sei davon unab hängig weiter geführt worden.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion erkundigte sich nach den Möglichkeiten, die nationale Kooperation zwischen den einzelnen deutschen Kreuzfahrtdestinationen zu verbessern. Teilweise sei die internationale Kooperation hier besser als auf nationaler Ebene.

Bezug nehmend auf das Schiffsunglück fragte die SPD-Fraktion, ob sich aus dem Unglück Schlussfolgerungen für die Sicherheit an Bord und die technische Ausstattung der Schiffe ergeben hätten. Die FDP-Fraktion wollte wissen, in wie weit weltweit unterschiedliche Sicherheitsstandards Auswirkungen auf den Wettbewerb unter den Anbietern von Kreuzfahrttouren hätten. Ein Vertreter der Fraktion Die Linke fragte nach der Kooperation von Reedereien und Nichtregierungsorganisationen im Hinblick auf die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich nach der Rekrutierung und Ausbildung des Personals. Insbesondere, ob es einen Fachkräftemangel im Service und Nautischen Bereich gebe, wurde gefragt.

*

3. Regierung will Gesetz über Ausländerzentralregister ändern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz) soll nach dem Willen der Bundesregierung an Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) angepasst werden. Wie die Regierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/11051) ausführt, hat der EuGH mit Urteil vom 16. Dezember 2008 entschieden, dass personenbezogene Daten von Unionsbürgern nur unter bestimmten Voraussetzungen in einem Register wie dem Ausländerzentralregister gespeichert und genutzt werden dürfen.

Diese Voraussetzungen sind laut Begründung des Entwurfs, dass die Daten "für die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften durch die hierfür zuständigen Behörden erforderlich sind und der zentralisierte Charakter des Ausländerzentralregisters eine effizientere Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern erlaubt". Weiter habe der EuGH entschieden, dass Unionsbürgerdaten zu statistischen Zwecken nur anonymisiert verwendet werden dürfen und die Nutzung von Unionsbürgerdaten zur Kriminalitätsbekämpfung unzulässig ist.

Daher sollen die Vorschriften des AZR-Gesetzes der Vorlage zufolge angepasst und eine Folgeänderung in der Zivilprozessordnung vorgenommen werden. So soll unter anderem eine Neuregelung festlegen, aus welchen Anlässen Daten von Unionsbürgern im Ausländerzentralregister gespeichert werden dürfen. Diese Anlässe umfassen laut Entwurf nur Sachverhalte ausländer- oder asylrechtlicher Art.

*

4. Im Bundestag notiert: Die Partei "Die Rechte"

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Partei "Die Rechte" ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11069). Darin verweist die Fraktion darauf, dass am 27. Mai 2012 der Gründungsparteitag dieser Partei stattgefunden habe und ihr Bundesvorsitzender Christian Worch geworden sei, "der seit Jahrzehnten zu den erfahrensten Funktionären des parteiunabhängigen Neonazispektrums gehört und wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhass und Verunglimpfung des Staates bereits fünfeinhalb Jahre in Haft saß". Wissen möchten die Abgeordneten unter anderem, welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse die Bundesregierung über "Die Rechte" hat.

*

5. Im Bundestag notiert: Filterung von Bildern und Videos

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke möchte von der Bundesregierung wissen, welche Soft- und Hardware "Bundes- und (soweit der Bundesregierung aus der gemeinsamen Zusammenarbeit bekannt) Länderbehörden zur Mustererkennung und Filterung von Bildern und Videos in polizeilichen Datenbeständen" nutzen. In einer Kleinen Anfrage (17/11068) erkundigt sich die Fraktion zudem danach, welche Soft- und Hardware hierfür 2012 beschafft wurde. Auch fragt sie unter anderem, inwiefern Bundesbehörden hierfür im Austausch mit Landesbehörden stehen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 472 - 24. Oktober 2012 - 17:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2012