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BUNDESTAG/3586: Heute im Bundestag Nr. 591 - 13.12.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 591
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 13. Dezember 2012 Redaktionsschluss: 10:30 Uhr

1. Aktuelle Stunde zu Stuttgart 21 und Berliner Flughafen
2. Expertenstreit um Gesetz zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Suizidhilfe
3. Gesundheitsausschuss hört Experten zum Krebsregistergesetz
4. Koalition will "Lust auf Technik" wecken
5. SPD-Fraktion will Trinkwasserschutz durch Verbot giftiger Fracking-Methoden
6. Für Erhalt der Bundesfernstraßen sind drei Milliarden Euro im Jahr notwendig
7. Über Erfahrungen mit dem Programm "Energetischer Stadtsanierung" informieren
8. Im Bundestag notiert: Prüfung der Verantwortlichkeiten für die Terminverschiebungen beim Berliner Flughafen Berlin Brandenburg



1. Aktuelle Stunde zu Stuttgart 21 und Berliner Flughafen

Verkehr und Bau/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/MIK) Die Kostenexplosion bei Stuttgart 21 und dem Berliner Flughafen BER beschäftigt die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangten Aktuellen Stunde, die am Freitag voraussichtlich um 14.50 Uhr beginnen soll.

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2. Expertenstreit um Gesetz zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Suizidhilfe

Rechtsausschuss (öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung (17/11126) ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag deutlich. Dabei gingen die Bewertungen weit auseinander. Sie reichten von der durch die Bundesärztekammer erhobenen Forderung, jede Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe zu stellen bis hin zu der von der Humanistischen Union geforderten Ablehnung der Bestrafung von gewerbsmäßiger Suizidunterstützung. Im Entwurf der Bundesregierung ist die Schaffung eines Straftatbestandes in Paragraf 217 des Strafgesetzbuches vorgesehen. Danach ist für die gewerbsmäßige Suizidvermittlung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Angehörige und den Suizidwilligen nahestehende Personen sollen hingegen, wenn sie lediglich als nicht gewerbsmäßig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligt sind, von der Strafandrohung ausgenommen werden.

Für Peter Jürgen Graf, Richter beim Bundesgerichtshof (BGH), ist die geplante Strafausschließung zwar "grundsätzlich nicht zu beanstanden". Es sei aber zweifelhaft, ob dabei alle Angehörigen erfasst werden sollten. Abzulehnen ist laut Graf jedoch die Straffreistellung für "andere nahestehende Personen". Ein solche Regelung würde in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bei der Auslegung mit sich bringen.

Der Bundestag müsse die Frage beantworten, ob er eine organisierte Sterbehilfe will, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Patientenschutzorganisation "Deutsche Hospiz Stiftung". Es handle sich bei der Sterbehilfe zudem nicht um ein rechtspolitisches sondern auch um ein pflegepolitisches Problem. Ein gutes und flächendeckendes Palliativpflegeangebot lasse gar nicht erst den Wunsch nach Selbsttötung aufkommen, lautete die Einschätzung des Palliativmediziners Rainer Freynhagen. Er sprach sich dafür aus, der Kommerzialisierung von Selbsttötungen gesetzlich entgegenzutreten und mit allen Mitteln zu verhindern, das Organisationen oder sonstige nicht gewerbsmäßig agierende Einzelne in Deutschland organisierte Sterbehilfe anbieten und durchführen können.

Die Suizidprävention zu verstärken und das Palliativangebot zu verbessern, verlangte auch Marlies Hübner von der Bundesärztekammer. Zugleich kritisierte sie, dass Formulierungen wie "nahestehende Person" sich bei einem Gesetz, mit dem Ziel, das Leben von suizidwilligen Personen zu bewahren, verbieten würden. Hübner machte deutlich, dass aus ihrer Sicht jede Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe zu stellen ist.

Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg besteht die Gefahr, dass das Gesetz "in der Praxis nicht angewendet werden kann". Die darin beschriebene gewerbsmäßige Sterbehilfe gebe es in Deutschland nicht. Dennoch könne man mit dem Gesetz zeigen: "Wir wollen das nicht." Schwarz schlug zudem vor, die Formulierung "gewerbsmäßig" durch "gewohnheitsmäßig und eigennützig" zu ersetzen. Damit könne die Strafbarkeitslücke geschlossen werden, wenn das pekuniäre Interesse nicht im Vordergrund steht, gleichwohl aber Beitragszahlungen an die Sterbehilfe-Organisation erfolgen.

Das Gesetz mache wenig Sinn, da es keine realen Fälle gebe, für die es gelten könne und stattdessen "diffus fiktive Bilder eines verwerflichen Geschäfts mit dem Tod" bekämpfen wolle, urteilte auch Frank Salinger von der Bucerius Law School. "Das führt zur Schaffung rein moralischer Strafnormen, die in ihrer Wirkung symbolisch bleiben müssen", sagte er.

"Wenn der Suizid nicht strafbar ist, darf auch die Beihilfe nicht strafbar sein", sagte der Strafrechtler Henning Rosenau von der Universität Augsburg, der das Gesetz auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ablehnt. Angesichts dessen, dass man das Leben nicht gegen den Willen des Suizidwilligen schützen könne fehle es schlicht an einem Schutzgut für die strafrechtliche Verfolgung, sagte er. Auch Rosemarie Will von der Humanistischen Union lehnt die Bestrafung der gewerbsmäßiger Förderung der Selbsttötung ab. Eine dahingehende Regelung sei gesellschaftpolitisch verfehlt, urteilte sie. Schließlich zähle zum grundgesetzlichen Schutz der Menschenwürde neben dem Recht auf Leben auch das auf einen würdigen Tod. Die Begründung des Gesetzentwurfes negiere dies vollständig, kritisierte Will.

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3. Gesundheitsausschuss hört Experten zum Krebsregistergesetz

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

Berlin: (hib/TVW) Bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Krebsfrüherkennung und zu den klinischen Krebsregistern (17/11267) waren sich die geladenen Experten in der Sache weitgehend einig. Sie begrüßen es grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und den flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern mit gesetzlichen Maßnahmen fördern will. Probleme sehen sie in einer mangelnden Konkretisierung einzelner Bestimmungen, insbesondere bei der Umsetzung.

Bei der Anhörung ging es auch noch einmal um Grundsätzliches. Viele Menschen, darunter auch Fachleute, stehen bis heute der Krebsfrüherkennung (Screening) skeptisch gegenüber. Deren Argumenten versuchte der Einzelsachverständige Prof. Wolfgang Hoffmann zu entkräften: "Aus epidemiologischer Sicht gibt es gute Gründe für ein organisiertes Screening". Selbstverständlich müssten die Patienten über die Früherkennungsmaßnahmen umfassend aufgeklärt und auch über die Risiken informiert werden. "Aber bei einem Verfahren wie beispielsweise Darmspiegelung sind die Risiken so gering, dass alles für die Teilnahme an der Früherkennung spricht", sagte Hoffmann. Etwas vorsichtiger äußerte sich dazu Prof. Ina Kopp von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Ihrer Ansicht nach kommt es bei der Früherkennung auch darauf an, Nutzen und Schaden einer Teilnahme gegeneinander abzuwägen. "Qualitätssicherung muss auch für die Untersuchungsmethoden gelten", sagte Kopp.

Nach Ansicht von Bernhard Egger vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und von Regina Klakow-Francke vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) reichen die Maßnahmen des Gesetzentwurfs aber aus, um die Qualität der Früherkennungsprogramme zu sichern. Solche Maßnahmen sollen garantieren, dass Frühstadien der Krankheit tatsächlich erkannt und keine falschen Befunde diagnostiziert werden. Beide Experten halten es auch für sachdienlich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Gremium der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen, künftig die Altersgrenzen und die Intervalle für die Früherkennung festlegen soll.

Zu den Vorhaben des Gesetzentwurfs gehört es, die bestehenden Krebsfrüherkennungsprogramme in organsierte Krebsfrüherkennungsprogramme zu überführen. Eine wesentliche Maßnahme ist dabei die gezielte Einladung der Versicherten zur Krebsfrüherkennung. Paul Rheinberger von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wies darauf hin, dass man bei der Einladung zur Früherkennung von Brustkrebs (Mammografie-Screening) künftig auch solche Frauen erreichen müsse, die bisher an solchen Programmen nicht teilgenommen hätten, insbesondere Migrantinnen. Klaus Koch vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen deutete eine mögliche Lösung an: "Die Informationsmaterialien müssen so ausgestaltet sein, dass sie möglichst viele unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ansprechen."

Ein flächendeckender Ausbau von klinischen Krebsregistern wird von allen Experten begrüßt. Die Einzelsachverständige Monika Klinkhammer-Schalke bezeichnete diesen Teil des Gesetzentwurfs sogar als sehr gut gelungen. "Wir können mit den Registerdaten künftig überprüfen, inwieweit die Anwendung von bestehenden Leitlinien zur Krebsbehandlung den Patienten tatsächlich hilft", sagte Klinkhammer-Schalke. Auch nach Ansicht des Einzelsachverständigen Prof. Johann Wilhelm Weidringer kann der flächendeckende Ausbau von klinischen Krebsregistern zu einer Verbesserung der Behandlung von Krebskranken beitragen. Durch den Vergleich der neuen Registerdaten mit den Daten aus klinischen Einzelstudien ließen sich Qualitätsmängel in der Versorgung feststellen und damit letztlich auch beheben. "Dafür ist es allerdings erforderlich, regionale und nationale Daten so zusammenzufassen, dass man die gewünschten Forschungsvorhaben auch realisieren kann", sagte Weidringer. Johannes Bruns, der sowohl für die Deutsche Krebsgesellschaft als auch für die Deutsche Krebshilfe sprach, ist ebenfalls der Ansicht, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes noch nicht alle Probleme gelöst sind. Nach seinen Worten hat "der GBA die Aufgabe, durch Richtlinien den hohen Stan dard von Ländern wie Bayern oder Brandenburg auf alle Länder zu übertragen".

Der Einzelsachverständige Professor Matthias Beckmann ist davon überzeugt, dass Deutschland über das weltweit beste Leitlinienprogramm für die Behandlung von Brustkrebs verfüge. Mit dem Register könne man künftig prüfen, ob die Patientinnen auch davon profitierten. "Wir können mit den neuen Registerdaten innerhalb von drei Jahren sagen, ob die Leitlinien beim Mamakarzinom auch umgesetzt werden", sagte Bachmann. Bernhard Egger vom Spitzenverband der Krankenkassen erklärte, dass der Nutzen der klinischen Krebsregister für die Sicherung der Qualität der Krebsbehandlung davon abhänge, ob die Daten vollständig seien. Er halte es daher für falsch, wenn den Patienten, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, bei Screening-Programmen ein Recht zum Widerspruch gegen die Datenerfassung eingeräumt werde. "Dieses Recht hat der Patientin bei einer Krebsbehandlung auch nicht", gab Egger zu bedenken.

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4. Koalition will "Lust auf Technik" wecken

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen "Lust auf Technik" wecken. In einem Antrag (17/11859) wird das Ziel formuliert, für die Sicherung des deutschen Technologievorsprungs auf den Weltmärkten zu sorgen, indem noch mehr Unternehmen an die Forschung herangeführt werden und eine größere Breitenwirkung der Forschung erzielt wird. Dazu soll es neben der bewährten Projektförderung und der institutionellen Förderung auch eine steuerliche Förderung beziehungsweise einen Forschungsbonus geben. Damit sollen zusätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen ausgelöst werden. Zudem sollen die Innovations- und Hightech-Strategie der Regierung weiter ausgebaut werden.

30.000 forschende und 110.000 innovative Unternehmen hätten wesentlich dazu beigetragen, dass die deutsche Wirtschaft sich trotz der Staatsschuldenkrise und eines wirtschaftlich zunehmend schwierigeren Umfelds positiv entwickelt habe. "Mit einer jährlichen Ausfuhr von über 500 Millionen Euro sind deutsche Unternehmen Exportweltmeister in diesem Bereich", stellen die Fraktionen fest. Auch die Ausgaben für Forschung und Entwicklung durch Wirtschaft und Staat hätten mit knapp 70 Milliarden Euro 2010 einen Höchststand erreicht. Allein der Bund gebe in diesem Jahr 13,7 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung aus und damit 50 Prozent mehr als 2005.

Als "Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes" bezeichnen die Fraktionen von CDU/CSU und FDP die Aufgeschlossenheit für neue Technologien. "Innovationen und technische Produkte können sich nur dann verbreiten, wenn sie nicht vorschnell abgelehnt werden beziehungsweise durch gesetzliche Regelungen von vornhinein verhindert oder massiv erschwert werden", heißt es in dem Antrag, in dem auch beklagt wird, dass exzellente Wissenschaftler außerhalb Deutschlands zunehmend mehr Möglichkeiten sehen und das Land verlassen würden, "weil vorschnell die Risiken ihrer Forschung in den Mittelpunkt öffentlicher Debatten gestellt werden und de Chancen und Perspektiven ihrer Arbeit nicht gewürdigt werden".

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5. SPD-Fraktion will Trinkwasserschutz durch Verbot giftiger Fracking-Methoden

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll das Einbringen von umweltoxischen oder gesundheitsgefährdenden Substanzen zur Erschließung von unkonventionellem Erdgas ablehnen. Außerdem soll sie sich im Sinne eines Moratoriums dafür einsetzen, "dass keine Anträge, die Maßnahmen zur gewerblichen Erkundung, Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas mittels Fracking oder Fracking-Vorbereitungsmaßnahmen beinhalten, entschieden werden, bis Fracking-Methoden ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, die zu einer schädlichen Veränderung der Grund- und Trunkwasserbeschaffenheit oder der menschlichen Gesundheit führen, zur Verfügung stehen", fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/11829), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Außerdem verlangen die Abgeordneten Änderungen bei Genehmigungsverfahren und ein Verbot der Verpressung von Fracking-Abwässern in Versenkbohrungen.

Die Förderung von Erdgas mit der Fracking-Technologie könne zu Verunreinigungen des Trinkwassers führen, schreibt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag und verweist auf Ergebnisse aus zwei Gutachten. Die nordrhein-westfälische Landesregierung erteile als Konsequenz aus der einen Studie keine Genehmigungen für die Erkundung von Lagerstätten und die Gewinnung von Erdgas unter Einsatz schädlicher Substanzen.

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6. Für Erhalt der Bundesfernstraßen sind drei Milliarden Euro im Jahr notwendig

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung prognostiziert für die Erhaltung der Bundesfernstraßen zukünftig einen Bedarf von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/11642) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/11421) hervor.

Auf Grundlage der aktuellen Erhaltungsbedarfsprognose seien für 2013 Erhaltungsausgaben von rund 2,5 Milliarden Euro veranschlagt, die in der Finanzplanung schrittweise um 100 Millionen Euro pro Jahr auf 2,8 Milliarden Euro im Jahr 2016 ansteigen sollen, heißt es weiter. Dazu müssten noch die Erhaltungsleistungen hinzugerechnet werden, die im Rahmen von Erweiterungsmaßnahmen wie dem 6-streifigen Ausbau sowie Um- und Ausbaumaßnahmen erfolgen würden. Dafür würden bundesweit insgesamt rund 400 Millionen Euro im Jahr angesetzt.

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7. Über Erfahrungen mit dem Programm "Energetischer Stadtsanierung" informieren

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Erfahrungen mit dem Förderprogramm Energetische Stadtsanierung der KfW-Bankengruppe will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/11755) informieren. Die Bundesregierung soll mitteilen, wie viele Anträge bei dem Programm Energetische Stadtsanierung gestellt wurden und wie hoch die Anzahl und das Volumen der Bewilligungen ist.

Weiterhin interessiert die Abgeordneten unter anderem, in wie vielen Projekten des Programms "Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" die Förderfähigkeit bestätigt wurden und wie viele geförderte Projekte dem von der KfW geförderten integrierten Quartierskonzept zugrunde liegen.

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8. Im Bundestag notiert: Prüfung der Verantwortlichkeiten für die Terminverschiebungen beim Berliner Flughafen Berlin Brandenburg

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die haftungsrechtliche Prüfung der Verantwortlichkeiten für die Terminverschiebungen beim Berliner Flughafen Berlin Brandenburg ist Thema einer Kleinen Anfrage (17/11764) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Rechtsanwaltskanzlei und welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit den Prüfungen beauftragt wurde und wer diese beauftragt hat. Weiter interessiert die Abgeordneten, wann der Aufsichtsrat voraussichtlich über die Ergebnisse der Prüfung entscheidet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 591 - 13. Dezember 2012 - 10:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2012